Beschlüsse des Bundesvorstandes

Beschlüsse

Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.

Beschlüsse 16 2023-2025

Privates Kapital mobilisieren: Kapitaldeckung stärken, Transformation umsetzen

Datum des Artikels 05.07.2024

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 2. JULI 2024

Deutschland steht vor großen Transformationsaufgaben. Die Zeitenwende erfordert den deutlichen Aufbau der Wehrfähigkeit. Der Klimawandel fordert Staat und Wirtschaft Transformationsleistungen ab. Die Infrastruktur ist marode, bei der Digitalisierung wird Deutschland abgehängt, der demografische Wandel setzt unsere sozialen Sicherungssysteme unter Druck. Die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben erfordert enorme Investitionen. Aus Haushaltsmitteln sind diese Aufgaben nicht finanzierbar – mit oder ohne Schuldenbremse. Gleichzeitig müssen die Möglichkeiten zum Aufbau von Vermögen verbessert werden. Es gibt in Deutschland viel privates Kapital, das mobilisiert werden kann, um die Zukunftsausgaben zu finanzieren. Das Geldvermögen der Deutschen stieg 2023 auf 7,9 Billionen Euro. Noch beteiligen sich relativ wenige Deutsche über Aktien oder Fonds an der Finanzierung von Unternehmen am Kapitalmarkt. Ganz anders in den USA, wo private Investitionen in Investmentfonds und Belegschaftsaktien gefördert werden. Auch Großbritannien und Frankreich fördern die Vermögensbildung mit Freibeträgen. In Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf.

Mittelstand vor Handelskonflikten bewahren

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 2. JULI 2024


Der Welt droht ein Handelskrieg. Mitte Mai hat die US-Regierung unter Joe Biden höhere Zölle für Einfuhren aus China angekündigt. Elektroautos werden künftig mit Zöllen von 100 Prozent belegt. Zudem verhängt die US-Regierung neue oder stark erhöhte Zölle unter anderem für Solarzellen, Halbleiter, Hafenkräne und Medizinartikel wie Kanülen und Schutzmasken. Dieser schwerwiegende Eingriff in den Handel dürfte zumindest teilweise WTO-widrig sein. Die chinesische Regierung erwägt nun ihrerseits, Zölle in Höhe von 25 Prozent auf importierte Fahrzeuge mit großen Motoren zu verhängen. Die Europäische Kommission wiederum prüft derzeit etwaige Sonderabgaben auf chinesische E-Autos und bestimmte Stahlprodukte. Bereits im Oktober 2023 wurde eine Antisubventions-Untersuchung eingeleitet, um die Höhe der chinesischen Subventionen für Elektroautos zu prüfen. Eine Entscheidung, ob die EU etwa Strafzölle erhebt, steht allerdings noch aus.

Industriepolitik: So viel wie nötig, so wenig wie möglich

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 2. JULI 2024


Seit einigen Jahren ist weltweit ein starker Anstieg industriepolitischer Maßnahmen zu verzeichnen. Insbesondere in höherentwickelten Ländern ist ein starker Rückgriff der Wirtschaftspolitik auf industriepolitisch motivierte staatliche Eingriffe zu beobachten. Prominente Beispiele sind der amerikanische Inflation Reduction Act (IRA) oder die chinesische Initiative „Made in China 2025“.

Finanzierung der Hochschulbildung zukunftsfest machen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 2. JULI 2024

GEMEINSAME POSITION DER MITTELSTANDS- UND WIRTSCHAFTSUNION (MIT), DER JUNGEN UNION (JU) UND DEM RING CHRISTLICH-DEMOKRATISCHER STUDENTEN (RCDS)

Deutschland ist mit einem massiven Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel konfrontiert. Allein im Jahr 2024 geht der deutschen Wirtschaft dadurch ein Produktionspotenzial von 49 Mrd. Euro verloren. Für die künftige Entwicklung unserer Volkswirtschaft wird es entscheidend darauf ankommen, Fachkräfte gut auszubilden. Doch angesichts des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Schulabgänger. So nahm die Zahl Studienberechtigten Schulabgänger 2023 um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr ab. BAföG ist eine elternabhängige, bedarfs- und leistungsabhängige Sozialleistung. Jedoch wird es für junge Menschen mit Hochschulreife immer schwieriger, ein Hochschulstudium finanzieren zu können. Trotz der hohen Inflation (2022: 6,9 Prozent, 2023: 5,9 Prozent) wurden die Bedarfssätze des BAföG seit 2022 nicht angepasst. Alleine die Wohnkosten an Universitätsstädten sind seit 2022 im Durchschnitt um 6,2 Prozent gestiegen. Hinzu kommt, dass die Beantragung zu bürokratisch ist, zu lange dauert und mit Risiken für den Antragsteller behaftet ist. Im Jahr 2019 erhielten nur etwa 12% BAföG-Unterstützung, was eine historisch niedrige Quote darstellt. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind oft nicht nachvollziehbar, was zu einer geringen Akzeptanz führt. Hinzu kommt, dass der Spielraum im Bundeshaushalt durch demografische Lasten, eine angeschlagene Volkswirtschaft, Transformationsaufgabe und Zeitenwende immer enger wird. Das Versprechen, dass Aufstieg durch Bildung möglich ist, scheitert immer häufiger an den finanziellen Möglichkeiten junger Menschen und das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft kommt zunehmend unter Druck. Die Bildungsfinanzierung muss mit den kommenden Herausforderungen Schritt halten. Dafür braucht es Reformen und Anpassungen des aktuellen BAföG sowie weitere Möglichkeiten für Studenten, ihre Ausbildung finanzieren zu können.

Telefonische Krankschreibung abschaffen

Datum des Artikels 19.06.2024

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 11. JUNI 2024

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert, die Möglichkeit eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese festzustellen, aufzuheben. Dafür soll § 92 Absatz 4a Satz 5 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) wie folgt ersetzt werden:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum [nächstmögliches Datum einsetzen] in den Richtlinien nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen nach telefonischer Anamnese aufzuheben.“

VERWALTUNGSMODERNISIERUNG FÜR DEN MITTELSTAND: STANDARDISIEREN, DIGITALISIEREN, ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT VOR ORT STÄRKEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert eine auf allen Ebenen moderne, flächendeckend digitalisierte, bürger- und auch und mittelstandsfreundliche Verwaltung, die für die Bürger, die Unternehmer und Vereine zur Unterstützung da ist und nie nur zum Selbstzweck handelt.
Die CDU Deutschlands fordert eine digitalisierte, leistungsfähige und schlanke Verwaltung mit niedrigen Bürokratiekosten und einer schnellen und verlässlichen Reaktionszeit. Alle Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden und online mit einer Genehmigungsfiktion angeboten werden.
Die CDU Deutschlands fordert „An die Kleinen zuerst denken“: Der Staat darf nur solche Vorschriften machen, die auch der kleinste Betroffene einhalten kann. Jegliches Verwaltungshandeln muss deshalb aus Sicht der Bürger, Vereine und Unternehmer gedacht werden. Hierzu muss den Möglichkeiten, die neue Technologien erlauben, umfassend Rechnung getragen und der europäische Rechtsrahmen vollständig ohne deutsche Sonderlösungen ausgeschöpft werden.
Die CDU Deutschlands fordert „Verwaltung lernen lassen“: Gesetzgeber und Verwaltung können in einer komplexen Welt nicht vorab alles besser wissen, sondern müssen Regulierung und Aufsicht begleitend und kooperativ mit den Anwendern entwickeln und eine offene Fehlerkultur etablieren. Starre Vorgaben müssen deshalb entfallen und den örtlichen Akteuren Freiräume innerhalb eines bundesweiten Rahmens eingeräumt werden.
Die CDU Deutschlands fordert, das Once-Only-Prinzip auf allen Verwaltungsebenen bundesweit einzuführen und durchzusetzen. Über alle Ebenen hinweg, muss die Verwaltung ertüchtigt werden, Widersprüche in bestehende Rechtsvorschriften im Sinne des Unternehmens aufzulösen.
Die CDU Deutschlands fordert, dass Verwaltungsaufgaben für die Wirtschaft vollständig und ausnahmslos digital und ohne das Aufsuchen einer örtlichen Stelle wahrgenommen werden können.
Die CDU Deutschlands fordert dauerhaft ein bundesweites Umsetzungs- und Standardisierungsboard für alle die Unternehmen betreffenden Verwaltungsverfahren einzurichten, das nach den bewährten Regeln des DIN Standards setzt und auch aus verschiedenen Rechtsbereichen harmonisiert und die Arbeitsergebnisse leicht zugänglich, verständlich und rechtskonform umsetzt.
In diesem Normungs- und Kontrollgremium wird zur Steuerung und Erfolgskontrolle ein Bürokratieindex zu jeder Verwaltungsleistung definiert, der bezogen auf kleine und mittelständische Unternehmen Auskunft über die Aufwands- und Kostenbelastung gibt.
Die CDU Deutschlands fordert, dass unter Beibehaltung des Wettbewerbs beim Ringen um gute Verwaltungslösungen bundesweiteinheitliche und flächendeckend wirkende digitale Lösungen etabliert werden.
Die CDU Deutschlands fordert bei allen Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung sowie der Digitalisierung von Leistungen der öffentlichen Verwaltungen, die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Die Entbürokratisierung durch Digitalisierung sollte dabei stets im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen. Bevor zukünftig neue oder geänderte Gesetze mit hoher finanzieller oder organisatorischer Bedeutung für Bürger oder Unternehmen Rechtskraft erlangen, sollen sie in zeitlich vertretbarem Rahmen in Reallaboren durch Protagonisten auf ihre Praxistauglichkeit pilotiert und getestet werden.

TRAGFÄHIGKEITSBERICHT FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG EINFÜHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert die Einführung eines jährlichen „Sozialstaatstragfähigkeitsberichts“. Bisher gibt es neben dem Rentenversicherungsbericht keinerlei Berichte oder Projektionen der Bundesregierung, die die voraussichtliche langfristige Entwicklung der Beitragssätze für alle Zweige der Sozialversicherung darstellen. Damit fehlt eine Grundlage für die notwendige Diskussion über die künftige Gestaltung und die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherung.


Die CDU Deutschlands fordert daher:
• Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
• Kostendarstellung und -berechnung von Reformen in den Sozialversicherungen zu-künftig transparenter darzustellen; langfristige Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung sollen schon im Referentenentwurf dargelegt werden
• Der Rentenversicherungsbericht soll in den Sozialstaatstragfähigkeitsbericht überführt werden und künftig ergänzend zur Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Entwicklung des Beitragssatzes abstellen, der bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28d SGB IV) durchschnittlich Anwendung findet

VOLLE KRAFT FÜR KERNKRAFT - NUTZEN UND ERFORSCHEN ENERGIEANGEBOT SICHERN - KLIMA SCHÜTZEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

1. Deutschland muss das Angebot an klimafreundlicher Energie konsequent nutzen. Dazu gehört an zentraler Stelle die Kernenergie. Für die verbliebenen letzten drei sich noch nicht im Rückbau befindlichen AKW muss unmittelbar ein Rückbaumoratorium beschlossen und die Wiederinbetriebnahme vorbereitet werden.

2. Für diese letzten drei sich noch nicht im Rückbau befindlichen Kernkraftwerke (AKW Brokdorf, AKW Emsland, AKW Isar II) ist die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb zu erteilen und das Atomgesetz dementsprechend anzupassen und zu entfristen. Der Kernenergieausstieg darf nicht wirksam werden, bevor Deutschland flächendeckend wieder über ausreichend gesicherte Leistung und Stromtransportkapazitäten verfügt.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dem Bündnis der 22 Staaten anzuschließen, die sich auf der COP28 zu einer Erhöhung der Kernkraftnutzung verpflichtet haben.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zudem die Forschung und Entwicklung für Kernreaktoren der nächsten Generation beschleunigen. Dazu gehört die Forschung an Dual-Fluid-Reaktoren sowie an „Small Modular Reactors“. Dass ein Demonstrationswerk für die Dual-Fluid-Technologie, die einen sicheren Betrieb und das „Verbrennen“ von Atommüll ermöglichen soll, in Ruanda gebaut wird, ist für einen Industrie- und Technologieland wie Deutschland nicht hinnehmbar. Deutschland muss wieder zum Forschungs- und Entwicklungscluster für jede Form der friedlichen Nutzung der Kernenergie werden mit der Perspektive auch der Planung und des Neubaus von Reaktoren der vierten Generation, die keine Endlagerung benötigen.

5. Wir wollen wieder führend bei der Kernfusion werden und die entstehende Fusionswirtschaft in Deutschland fördern. Das Ziel muss es sei, das erste Fusionskraftwerk weltweit in Deutschland zu bauen.

6. Die Nutzung der Kernenergie für die CO2-freie Herstellung von Wasserstoff ist zumindest vorübergehend notwendig, um einen Schub für den Energieträger Wasserstoff zu erreichen, der am Ende ausschließlich mithilfe von erneuerbaren Energien produziert werden soll.

STROMMARKT FÜR WIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER ZUKUNTSFÄHIG AUSRICHTEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

1. Stromtrassen und Übertragungsinfrastruktur sind entsprechend eines gemeinsam von Bundes- und Landesregierung(en) festzulegenden zeitlichen Masterplan zu errichten. Das derzeitige Tempo reicht nicht. Eine zeitliche Verbindlichkeit und somit Planbarkeit für die Energieversorgungsunternehmen müssen entstehen.

2. Die Ausweitung des Stromangebotes ist bei vorhandenen Stromtrassen und damit minimierten Abschaltzeiten in der Energieerzeugung der entscheidende Schlüssel für wettbewerbsfähigere Strompreise. Alle Energieträger sollen wettbewerbsoffen und ohne Subventionen genutzt werden können. Der Markt entscheidet:
a. Genehmigungen für Stromerzeugungsanlagen sind nach einem standardisierten Antrags- und kurzem Genehmigungsverfahren zu erteilen. Die Verfahren sind heute weiterhin zu lang. Die kürzlich dazu getroffenen Beschlüsse sind in Ihrer Wirkung an dieser Forderung zu messen.
b. Eine marktwirtschaftliche Preisbildung im Energiemarkt muss zukünftig oberster Grundsatz der energiepolitischen Vorgaben sein. Garantierte Mindeststrompreise widersprechen einer marktwirtschaftlichen Preisbildung und müssen daher entfallen. Dies gilt insbesondere auch für die erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten. Somit können und sollen auch komplexe Vereinbarungen zur Abschöpfung von Gewinnen bei hohen Strompreisen entfallen. Risiko und Chance liegen beim Investor.  Bestehende Stromerzeugungsanlagen sollen nur abgeschaltet werden dürfen, wenn entsprechender Ersatz am Netz ist und die Systemstabilität nicht gefährdet wird.
c. Der Gesetzgeber erlaubt wieder den Betrieb bestehender und neuer Atomkraftwerke. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Sind Atomkraftwerke nicht wettbewerbsfähig, wird kein privater Investor in einen solchen Energieträger investieren.
d. Tertiäre Förderverfahren wie das Fracking sind auch in Deutschland auf Basis international bewährter sicherer Verfahren zu erlauben. Auch hier erübrigt sich die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Ist er es nicht, erfolgt keine weitere Förderung.

3. Die CO2-Bepreisung ist entsprechend den von der CDU beschlossenen Konzepten konsequent bei allen Energieerzeugern durchzusetzen und auf alle Branchen auszuweiten.

4. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Wärme sind den Bürgern und den Unternehmen sichtbar zurückzugeben. Ein Konzept für die genaue Erstattung ist durch Expertengremien zu erarbeiten. Dabei soll ein angemessener, für jeden Bürger sichtbarer Ausgleich für die Belastung durch die C02- Abgabe erreicht werden. Auf diese Weise wird die CO2-Abgabe beim Bürger breite Akzeptanz finden. Jeder Bürger entscheidet, wofür er die Einkünfte aus dem Rückfluss der C02-Abgabe verwendet.
Neben der Belastung der privaten Verbraucher führt die CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Gebäude ebenso zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der mittelständischen Wirtschaft. Auch hier gilt es wirksame Kompensationsmechanismen zu erarbeiten.

5. Die CDU bekennt sich zur marktwirtschaftlichen Preisbildung an den Energiemärkten. In Märkten mit identischen Waren bestimmt bei bekannter Nachfrage der Anbieter mit seinen Kosten für die zu diesem Preis nachgefragte letzte Einheit der Ware (Grenzkosten) den Marktpreis. Dieses „Gesetz der Ökonomie“ wird beim sogenannten Merit-Orderverfahren angewandt. Wo die Preisbildung nicht über die Börse erfolgt, ist das Merit-Order-Verfahren ein bewährtes System für eine marktwirtschaftlichen Preisbildung

6. Die CDU begrüßt den jüngsten Beschluss der Bundesregierung, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das in der Europäischen Union gesetzlich erlaubte Mindestniveau zu senken. Die CDU fordert diese Absenkung auf alle Unternehmen unabhängig von der Energieintensität sowie der Branche auszuweiten. Zielsetzung muss sein, mittelfristig den Strommarkt und die Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Unternehmen so zu gestalten, dass auf jegliche Energiesubventionen verzichtet werden kann.

7. Deutschland wird die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, international wieder einen Spitzenplatz in der Grundlagenforschung zur Kernfusion zu erlangen. Bund und Länder sollen dazu ihre Forschungsanstrengungen deutlich ausweiten und investieren die dazu notwendigen finanziellen Mittel.

8. Die Bundesregierung überlegt derzeit, zur Sicherung der Stromversorgung bei sogenannten „Dunkelflauten“ ohne Wind und Sonne Investitionen für (Gas)Kraftwerke durch Subventionen zu mobilisieren. Die CDU lehnt diese teuren interventionistischen Staatseingriffe ab und fordert ein marktwirtschaftliches Vorgehen im Rahmen bereits heutiger bestehender Strukturen von Anbietern und Netzagentur.

NACHHALTIGKEIT DER STAATSFINANZEN SICHERN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

I.  Schuldenbremse konsequent anwenden

· Die Schuldenbremse muss bestehen bleiben und rechtstreu angewendet werden. Die Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden. Vorgesehene Tilgungsverpflichtungen müssen umgesetzt werden.
· Die Ausnahmen in Krisenfällen müssen klar definiert und abschließend geregelt werden. Sichtbar gewordene Gestaltungslücken zur Umgehung der Schuldenbremse müssen geschlossen werden. Ausnahmen müssen im betreffenden Haushaltsgesetz klar bezeichnet werden (entsprechend Art. 19. Abs. 1 Satz 2 GG)
· Die impliziten Staatsschulden (z.B. Sondervermögen, Pensionsverpflichtungen, Haftung für Betriebe mit staatlichen Anteilen) sind regelmäßig transparent und vollständig auszuweisen, um künftige Belastungen zu verdeutlichen.

II.  Transparenter Umgang mit Sondervermögen und Nachtragshaushalten

· Nicht jede unvorhergesehene wirtschaftliche oder politische Entwicklung darf zur Rechtfertigung für Sondervermögen und Schattenhaushalte als Notsituation deklariert werden. Bei unerwarteten Herausforderungen ist die Politik gefordert, Haushalte entsprechend der angepassten Lage zu überprüfen, Prioritäten zu setzen und ggf. den Rotstift anzusetzen, die notwendigen Ausgaben aber im Haushalt zu veranschlagen.
· Zukunftsaufgaben müssen ebenso aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz“ soll hierfür die Grundlage bilden.
· Sondervermögen dürfen nur in Ausnahmefällen und nur zum Zweck der Abwendung von akuten Notlagen eingerichtet werden, deren Bewältigung nicht im Kernhaushalt abgebildet werden kann. Eine solche Notlage darf weder vorhersehbar noch abwendbar gewesen sein. Politische Versäumnisse rechtfertigen keine Sondervermögen.
· Sondervermögen müssen, soweit möglich, aus echtem Vermögen gebildet werden, das zuvor aus Rücklagen gebildet wurde. Soweit dies nicht möglich ist, sind Zuwendungen Dritter (andere Bundesländer, Bund, EU) oder Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen zur Finanzierung heranzuziehen. Nur, sofern auch dies nicht möglich ist, dürfen Sondervermögen über die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Diese sind entsprechend eines verbindlichen Tilgungsplans zurückzuzahlen. Parlamentarisch bewilligtes Sondervermögen darf nicht für andere Zwecke umgewidmet werden. Sobald der Zweck der Kreditbewilligung (Abwendung einer spezifischen Notlage) wegfällt, sind die noch nicht ausgeschöpften Mittel zur Schuldentilgung einzusetzen, Kreditermächtigungen dürfen nicht weiter in Anspruch genommen werden und sind durch den Bundestag aufzuheben. Für die im Rahmen von Sondervermögen und Nebenhaushalten eingegangenen Kreditermächtigungen bedarf es eines im Vorfeld festgelegten Tilgungspfades. Die Tilgungsregel sollen sich an der Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts aus dem Vorjahr orientieren. Um langfristig eine stabile und automatisch geregelte Rückzahlquote erreichen zu können, sollen Sockelbeträge, die bspw. alle fünf Jahre erreicht sein müssen, den Tilgungspfad bestimmen.

III.  Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen und klare föderale Finanzbeziehungen

· Eine übergeordnete Ebene sollte eine Aufgabe nur an sich ziehen, wenn sie von der untergeordneten nicht erfüllt werden kann (Subsidiaritätsprinzip).
· Die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe müssen von der gleichen öffentlichen Einheit finanziert werden, die darüber entscheidet, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist (Konnexitätsgrundsatz). Darüber hinaus ist anzustreben, dass nicht nur Entscheidungsträger und Steuerzahler, sondern auch Nutznießer der Ausgaben zur jeweils gleichen öffentlichen Einheit gehören (Institutionelle Kongruenz).
· Auch angesichts von Notlagen müssen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit konsequent eingehalten werden. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen auf jeder föderalen Ebene im Haushalt inkl. Nachtragshaushalte abgebildet werden.
· Im Falle der nachträglichen verfassungsgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haushaltes müssen geeignete Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, die der Gerichtsentscheidung tatsächliche Durchschlagskraft in der Politik verleihen.
· Die gemeinsame Finanzierung von Ausgaben durch verschiedene Gebietskörperschaften (Mischfinanzierung) muss abgebaut werden und ist grundsätzlich zu vermeiden. Mischfinanzierung führt zu Intransparenz, unklaren Verantwortlichkeiten und senkt den Anreiz zur sparsamen Mittelverwendung. Mischfinanzierung beschneidet außerdem das Budgetrecht anderer Länder oder  Kommunen.
· Anstelle von Mischfinanzierungen sollen die Anteile von Bund und Ländern am Steueraufkommen neu bemessen werden. Im Rahmen der bestehenden Finanzverfassung kann das über die Anteile am Aufkommen der Mehrwertsteuer erfolgen, langfristig sollten die steuerrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen im Sinne einer klareren Aufgabentrennung der Gebietskörperschaften neu geregelt werden.

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