Kraftwerksleistung sichern - marktwirtschaftlich und nachfrageorientiert

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 28.01.2025

Gesicherte Kraftwerksleistung wird in einem zunehmend auf volatiler Einspeisung basierenden erneuerbaren Strommarkt von herausragender Bedeutung sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat daher bereits im Jahr 2022 mit ersten Überlegungen zur Kraftwerksstrategie und einem neuen Strommarktdesign begonnen.

Die Energiewirtschaft hat auf diese Vorschläge jedoch mit großer Skepsis reagiert, denn die vom BMWK vorgelegten Vorschläge würden zu einer deutlichen Erhöhung der Komplexität und einem planwirtschaftlichen Einsatz grundlastfähiger Kraftwerkskapazitäten – die aktuell nicht ausreichend vorhanden sind - führen.

Da immer mehr alte Kraftwerkskapazitäten aus Kohle abgeschaltet werden und der Atomausstieg zumindest aktuell komplett vollzogen ist, braucht es neue Kraftwerkskapazitäten die grundlastfähig einspeisen können.

Fest steht, die deutsche Industrie und insbesondere der Mittelstand können nicht abhängig von der volatilen Einspeisung von Sonnen- und Windkraft produzieren. Sie sind auf eine kontinuierliche Versorgung mit Energie angewiesen. Der Ausbau neuer grundlastfähiger Kraftwerke ist daher zur Aufrechterhaltung der industriellen Wertschöpfung am Standort Deutschland unverzichtbar.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) erwartet von der kommenden Bundesregierung eine marktwirtschaftliche Neuordnung des Strommarktdesigns und die Umsetzung folgender Punkte: 

  1. Abstand von den vorgelegten Plänen des BMWK und der BNetzA einer „angebotsorientierten“ Energieversorgungspolitik zu nehmen. Die deutsche Volkswirtschaft ausschließlich auf der Basis volatiler Stromeinspeisung produzieren zu lassen, kann und wird nicht funktionieren.
  2. Einer Aufteilung Deutschlands in verschiedene Strompreiszonen entgegenzutreten und einen einheitlichen Strompreis in Deutschland weiterhin als obergeordnetes Ziel des Strommarktdesigns zu setzen.
  3. Eine realistische an der Nachfrage orientierte Kapazitätsanalyse vorzunehmen und die marktwirtschaftlichen Mechanismen derart auszugestalten, dass Kapazitäten entstehen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten 13 GW an neuen Kapazitäten werden voraussichtlich nicht ausreichen, um die in Deutschland zu jedem Zeitpunkt X benötigte Grundlast darzubieten.
  4. Die EEG-Vergütung für Erneuerbare Stromgestehungsanlagen einzustellen und durch marktbasierte Vergütungsmodelle wie bspw. Direktstromlieferverträgen zu ersetzen. Die Marktteilnehmer sind dazu angehalten das dafür notwendige Vertragsdesign stetig weiterzuentwickeln und zu standardisieren.
  5. Eine systematische Beschleunigungsinitiative bei Genehmigungs- und Planungsverfahren im Bereich des Strommarktdesigns vorzulegen und regulatorische Investitionshemmnisse abzubauen.
  6. Die Regularien anzupassen und somit die Systemintegration zu erhöhen, die Nachfrageflexibilität zu steigern und die Speicherkapazitäten auszubauen. Dies kann zu einer Senkung der Systemkosten beitragen. Die künftige Bundesregierung muss in einem Sofortprogramm alle Hemmnisse für den Ausbau von Flexibilitäten konsequent abbauen, unter anderem ein Recht auf Überbauung gesetzlich festlegen, die praxistaugliche Ausgestaltung von ‚Nutzen statt Abschalten‘, die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich, eine Netzentgeltbefreiung für systemdienlich angesiedelte Elektrolyseure und Pumpspeicherkraftwerke über 2027 hinaus, und das Auflösen des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“ bei der Wasserstoffelektrolyse. Zugleich gilt es, die vorhandenen Flexibilitätspotenziale aus Biogasanlagen stärker zu nutzen und die Ausschreibungen deutlich nach oben anzupassen.
  7. Energieversorger müssen die von Ihnen angebotene Kapazität im Strommarkt jederzeit technisch darbieten können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind daher so anzupassen, dass die Lieferung aller am Markt gehandelten Mengen entsprechend ihres witterungsbedingten volatilen Anteils europaweit und technologieoffen physikalisch abgesichert werden muss.
  8. Die Netzstabilität und die effiziente Netznutzung bspw. mit Überbauung verstärkt in den Fokus des Strommarktdesigns zu nehmen und bspw. den Einsatz von Smart-Metern zur Laststeuerung regulativ anzureizen, sowie die Digitalisierung des Lastmanagements voranzutreiben.
  9. Die vollständige Integration des europäischen Strombinnenmarktes auf regulatorischer Ebene voranzubringen und zu fördern. Der Ausbau der Grenzkuppelstellen und die dahinterliegende Infrastruktur sollte hierbei Priorität haben.