Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist essenziell für ein funktionierendes, sicheres und stabiles Europa. Sie zu schützen und ihre Besonderheiten bei der Gesetzgebung hinreichend zu berücksichtigen sollte dabei eine zentrale Rolle bei der europäischen Gesetzgebung sowie bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorhaben spielen. Derzeit fühlen sich ein Großteil dieser Betriebe nicht ausreichend berücksichtigt und nicht gehört. Es fehlt an Problembewusstsein, Gesprächsbereitschaft und nicht zuletzt an strukturellen Voraussetzungen in der Europäischen Kommission.
Kaum ein Land ist so sehr angewiesen auf Forschung, Innovationskraft und technologische Spitzenleistungen wie das rohstoffarme Industrieland Deutschland. Doch Forschung und Produktentwicklung erfordern hohe Investitionen. Allein der Mittelstand investiert in diesem Jahr 24,4 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung (EFI-Gutachten 2022). Die Unterstützung durch staatliche Innovations- und Forschungsförderung ist dabei gerade für den deutschen Mittelstand unverzichtbar. Doch trotz der großen Anstrengungen von Wirtschaft und Staat werden deutsche Unternehmen im internationalen Innovationswettlauf zunehmend abgehängt. Während es China gelungen ist, seinen Anteil an den weltweiten Hochtechnologieexporten in den letzten 20 Jahren von 3,6 Prozent auf 23,8 Prozent zu steigern, sank der Anteil der deutschen Exporte von 6,7 Prozent auf 5,6 Prozent (GTAI).
Die MIT fordert Ministerien und Politiker in Deutschland dazu auf, die Patientenversorgung mit hochreinen Cannabisarzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen, die Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu stärken, die weitere Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln gegebenenfalls auch in Kooperation mit der Wirtschaft mit Forschungsmitteln zu unterstützen und die seriöse Vertriebs- und Beratungsstruktur von Apotheken nicht zu gefährden.
Bereits mit Inkrafttreten des §39 SGB 5 im Herbst 2017 hat der Gesetzgeber im Rahmen des GKV- VSG geklärt, dass Krankenhäuser ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die außerklinische Anschlussversorgung (Häuslichkeit, Alten- und Pflegeheime und weitere Wohnformen) zu gewährleisten haben. Unter Berücksichtigung des Patientenwahlrechtes können sich Patienten von einem qualifizierten Gesundheitsunternehmen (z.B. der Heil- und Hilfsmittelbranche sowie Apotheken) versorgen lassen. Durch immer kürzere Patientenliegezeiten in Kliniken entwickelte sich als recht junge Säule im deutschen Gesundheitswesen in den 1990er Jahren ein eigenständiger Versorgungsbereich, dessen Leistungen unter dem Bereich „Homecare“ zusammengefasst werden. Der Bereich Homecare in Deutschland umfasst einerseits das Therapiegebiet der nicht- apothekenpflichtigen Versorgungen wie Stoma-, Tracheostomieversorgung, Heimbeatmung, Wundversorgung, enterale Ernährung und andererseits die Versorgung mit apothekenpflichtigen Produkten wie parenterale Ernährung und intravenöse Kurzinfusionen. Beide Therapiegebiete erfordern pflegefachliche Zuwendung im außerklinischen Versorgungsbereich von Pflegefachfrau/-mann mit spezialisierten Fortbildungen und fachkundigen Kooperationspartnern (zwingend bei apothekenpflichtigen Therapien).
Die mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen und europäischen Wirtschaft. Sie generieren Wachstum, schaffen Arbeitsplätze und sind oftmals tief in der Region verwurzelt. Damit mittelständische Unternehmen wachsen können braucht es neben dem richtigen regulatorischen Umfeld vor allem auch Zugang zu Finanzierung. Gerade in Deutschland spielt dabei die Finanzierung über die Hausbank noch immer eine dominante Rolle. Deswegen wirken sich Vorhaben im Bereich der Bankenregulierung unmittelbar auf die Finanzierungsbedingungen des Mittelstandes aus.
Die MIT fordert Ministerien und Politiker in Deutschland dazu auf, die Preisregulierung im Zahntechnikerhandwerk i.V. mit § 71 Abs. 3 SGB V aufzuheben und die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen. Weiterhin soll eine angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten zugelassen und vor dem Hintergrund der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise ein schneller und unbürokratischer finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um das überwiegend mittelständisch geprägte Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zu unterstützen und eine einseitige Abhängigkeit von ausländischen Anbietern zu unterbinden.
Das Rückgrat der Arzneimittelversorgung obliegt dem Generikum / Biosimilar Produkt. Diese quantitative Versorgung steht einem extremen Sparwillen des Gesetzgebers gegenüber. Dieser führt, bedingt durch Preiserhöhungsverbote, Abgaben und Hilfstaxen in vielen Fällen zu einer Minder- oder Nichtversorgung der Patienten. Dies ist zum Beispiel bei 5-Fluoruracil (5FU), Paracetamol- und Ibuprofensäften für Kinder sowie zeitweilig bis zu 400 wichtigen Arzneimitteln der Fall. Außerdem führen die Rabattverträge zur Abhängigkeit von Lieferketten aus China und Indien, sowie zu überbordender Bürokratie, enormem Mehraufwand und zu nicht hinnehmbaren Nulltretaxationen der GKV in der öffentlichen Apotheke.
Die MIT fordert die Bundesregierung auf, das ambulante Gesundheitswesen analog zu den zugesicherten Hilfen des Bundesministeriums für Gesundheit für Kliniken und Pflegeheime in einem Hilfspaket zu berücksichtigen.
Die Bioenergie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu den Energie- und Klimazielen Deutschlands. Als eine der wenigen erneuerbaren Energien ist sie in der Lage, gesicherte und flexibel regelbare Leistung für Strom und Wärme bereitzustellen. Das technische Potenzial wird auf knapp eine Verdoppelung der Biogaserzeugung von heute rund 95 Terawattstunden (TWh) auf rund 180 TWh und eine Steigerung der Stromproduktion auf ca. 50 TWh Strom geschätzt, ohne eine Ausweitung des Energiepflanzenanbaus. Darüber hinaus ist sie auch im Verkehrsbereich eine klimaschonende Antriebsoption. Im Jahr 2020 lag der Anteil der Bioenergie insgesamt bei 1.136 Petajoule (PJ) bzw. 9,6 Prozent des Primärenergieverbrauchs Deutschlands. Mittelfristig könnte Bioenergie aus einheimischen Ressourcen 1.637 PJ oder fast ein Viertel des Primärenergiebedarfs decken.
Die MIT fordert die Politik dazu auf, von Versuchen Abstand zu nehmen, mit dem aktuell diskutierten Infektionsschutzgesetz de facto eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Bürgerinnen und Bürger wie auch die mittelständische Wirtschaft brauchen diesbezüglich klare Vorgaben für den vor uns liegenden Herbst und Winter.