Aktueller Status:
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB und Erich Irlstorfer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.
Begründung:
Durch das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 10. März 2017 in Kraft getreten ist, wurden die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln umfassend erweitert. Die CDU-geführte Bundesregierung hat damit die Grundlagen für die verbesserte wissenschaftliche Erforschung des Nutzens und der Wirkung von Medizinalcannabis in Deutschland geschaffen und darüber hinaus der hohen Nachfrage nach hochreinen medizinischen Cannabisprodukten durch Patienten Rechnung getragen. Apotheken haben sich dabei nicht nur mit ihren Vertriebsstrukturen als verlässliche und vertrauenswürdige Akteure erwiesen, sondern sie erfüllen wegen ihrer fachlichen Expertise bei der Abgabe und Beratung auch höchste Qualitätsstandards.
Neben den ersten positiven Rückschlüssen zum therapeutischen Nutzen von Medizinalcannabis lassen sich noch einige Defizite feststellen, die es zu beheben gilt. Zum einen sind unter der Ärzteschaft in Deutschland teils immer noch große Vorbehalte gegen Cannabis als Arzneimittel vorherrschend. Eine weitere Herausforderung für die Therapie mit Medizinalcannabis stellen die hohen administrativen Hürden in den Genehmigungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung mit den Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst dar.
Durch die Vorlage des Eckpunktepapiers zur Cannabislegalisierung Ende Oktober 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit für teils erhebliche Unsicherheiten sowohl unter Patienten als auch unter der Apotheken gesorgt. Bei einer etwaigen Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ist zu befürchten, dass Produzenten von Medizinalcannabis angesichts der erwarteten hohen Nachfrage und der niedrigeren Qualitätsanforderungen vorzugsweise den Genussmittelmarkt bedienen und die Patientenversorgung damit nicht mehr sicherstellen können. Des Weiteren würde die Glaubwürdigkeit von Apotheken als Heilberufler stark darunter leiden, wenn Apotheken den Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken in Verbindung mit Beratungsleistungen zu übernehmen hätten.
Die CDU-/CSU
Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hat die Forderungen in dem Antrag "Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern – Aufklärung und
Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken" aufgegriffen.