Versorgungsstabilisierung für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB und Erich Irlstorfer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022
Beschluss

Das Rückgrat der Arzneimittelversorgung obliegt dem Generikum / Biosimilar Produkt.  Diese quantitative Versorgung steht einem extremen Sparwillen des Gesetzgebers gegenüber. Dieser führt, bedingt durch Preiserhöhungsverbote, Abgaben und Hilfstaxen in vielen Fällen zu einer Minder- oder Nichtversorgung  der Patienten.  Dies ist zum Beispiel bei 5-Fluoruracil (5FU), Paracetamol- und Ibuprofensäften für Kinder sowie zeitweilig bis zu 400 wichtigen Arzneimitteln der Fall. Außerdem führen die Rabattverträge zur Abhängigkeit von Lieferketten aus China und Indien, sowie zu überbordender Bürokratie, enormem Mehraufwand und zu nicht hinnehmbaren Nulltretaxationen der GKV in der öffentlichen Apotheke.

Um eine erste Linderung zu erreichen wird folgendes gefordert:

1. Modifizierung des Inflationsausgleichs beim Preismoratorium

  • Anpassungen des Festbetragssystems
  • Selektives Festbetrags-Moratorium für bereits länger bestehende Festbetragsgruppen
  • Inflationsausgleich auf Festbeträge

2. Reformierung der Rabattverträge

  • Einführung von Preisgleitklauseln zum Inflationsausgleich
  • Verbindliche Mehrfachvergaben zur Erhöhung der Anbietervielfalt sowie

3. Zusätzliche Zuschlagskriterien zur Stärkung der Resilienz von Lieferketten

  • Komplette Abschaffung der Substitutionsregelung für Biologika/Biosimilars
  • Hilfstaxe auf den Stand vor 1.9.2022

4. Abbau von Bürokratie und Mehraufwand der Rabattverträge in den öffentlichen Apotheken

5. Abschaffung der Nullretaxationen der GKV

Begründung:
Die Kostenexplosion im Energiesektor und der Transporte verteuert das Generikum in der Produktion um ein Vielfaches. Die Erstattung von Seiten der GKV wird hingegen nicht angepasst oder sogar noch weiter reduziert, wie z.B. die Hilfstaxe bei Antikörpern in der Krebsbehandlung zwischen 60% und 80%.

Diese gesetzlich ermöglichten Abschläge von Seiten der GKV führen aufgrund der Rechtslage in vielen Fällen zu einer Einstellung der Produktion.

Überbordende Bürokratie, Mehraufwand durch die Rabattverträge und Nullretaxationen sind den öffentlichen Apotheken nicht zuzumuten und führen zur wirtschaftlichen Schieflage und zur Destabilisierung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln.

Um eine Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, muss ein Finanzstabilisierungsgesetz der Generischen Grundversorgung etabliert werden.

Die Abhängigkeit von Lieferketten aus China und Indien muss beendet werden. Der Aufbau von Produktionsstätten in der EU muss gefördert werden, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in Deutschland wieder herzustellen.