Sektorübergreifende Versorgung und Homecare-Versorgung in Deutschland stärken

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB und Erich Irlstorfer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022
Beschluss

Bereits mit Inkrafttreten des §39 SGB 5 im Herbst 2017 hat der Gesetzgeber im Rahmen des GKV- VSG geklärt, dass Krankenhäuser ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die außerklinische Anschlussversorgung (Häuslichkeit, Alten- und Pflegeheime und weitere Wohnformen) zu gewährleisten haben. Unter Berücksichtigung des Patientenwahlrechtes können sich Patienten von einem qualifizierten Gesundheitsunternehmen (z.B. der Heil- und Hilfsmittelbranche sowie Apotheken) versorgen lassen. Durch immer kürzere Patientenliegezeiten in Kliniken entwickelte sich als recht junge Säule im deutschen Gesundheitswesen in den 1990er Jahren ein eigenständiger Versorgungsbereich, dessen Leistungen unter dem Bereich „Homecare“ zusammengefasst werden. Der Bereich Homecare in Deutschland umfasst einerseits das Therapiegebiet der nicht- apothekenpflichtigen Versorgungen wie Stoma-, Tracheostomieversorgung, Heimbeatmung, Wundversorgung, enterale Ernährung und andererseits die Versorgung mit apothekenpflichtigen Produkten wie parenterale Ernährung und intravenöse Kurzinfusionen. Beide Therapiegebiete erfordern pflegefachliche Zuwendung im außerklinischen Versorgungsbereich von Pflegefachfrau/-mann mit spezialisierten Fortbildungen und fachkundigen Kooperationspartnern (zwingend bei apothekenpflichtigen Therapien).

Die qualifizierten Spezialisten dieser Homecare- Versorger wählen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung die notwendige Versorgung, führen diese durch, weisen ein, stehen bei Komplikationen zur Verfügung und sind Bindeglied zwischen Patient, Arzt, Kostenträger, Pflegedienst, Apotheken, Therapeuten und weiteren Beteiligten. Mittlerweile umfasst der gesamtdeutsche Homecare-Markt jährlich ca. 6 Millionen Patientenversorgungen, die von ca. 900 Unternehmen der Gesundheitsbranche erbracht werden. Die unter dem Begriff Homecare zusammengefassten produktverbundenen Dienstleistungen werden über die Verordnung der Medizinprodukte und Arzneimittel und Erstattung durch die Kostenträger finanziert. Rahmenbedingungen bilden medizinische Standards oder von Fachverbänden erarbeitete Eckpunkte. Sie sind die unabdingbare Voraussetzung, dass diese komplexen Versorgungen in der Häuslichkeit fachlich sicher durchgeführt werden können. Dadurch kommt dem Fachbereich eine besondere Rolle zu. Problemstellungen sehen die Antragsteller aktuell neben der Finanzierung über die Produkte in der unterschiedlichen Arbeitsweise und Versorgungsqualität.

Im Rahmen weiterer Effizienzsteigerungen im Gesundheitswesen kann der Ausbau der Integrierten Versorgung helfen, auch den Bereich ,,Homecare“ genauerer zu steuern.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:
1. Im Sinne einer Weiterentwicklung des Gesundheitsstandortes Deutschland, einhergehend mit Krankenhausplanung, Fachkräftemangel und Abbau von Parallelstrukturen soll das Berufsbild einer „Fachpflegekraft für Homecare“, basierend auf dem Berufsbild Pflegefachfrau/-mann“ mit einer einheitlich strukturierten Zusatzqualifizierung, geschaffen werden. Die Homecare-Leistungen sind unabhängig von der Produktversorgung gegenüber den Kostenträgern abzubilden.

2. Zur Stärkung koordinierter, interdisziplinärer Versorgungskonzepte, wie es Homecare-Versorger praktizieren, fordert die MIT außerdem die Etablierung dieser Homecare-Versorgung als gesonderten Anspruch der Patienten im Sozialgesetzbuch.

3. Es ist ein Rechtsrahmen zu schaffen, der Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Rahmen der Versorgungszweige unter Einbeziehung der Leistungserbringer ermöglicht. Die Potenziale des Homecare-Marktes sind bisher fachlich nicht voll ausgeschöpft. Deswegen fordert die MIT mehr finanzielle Spielräume in der Versorgung von Patienten und den zügigen Ausbau im Rahmen der Digitalisierung als auch in den Bereichen Hilfsmittel und Arzneimittel als Teil der integrierten Versorgung.