Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 wurde das Bundesgesetz über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG), einer rettungsdienstlichen Qualifikationsstufe oberhalb des Rettungsassistenten zum Einsatz in der Notfallrettung geschaffen, um aus der bis dato geltenden Notkompetenz eine Regelkompetenz abzuleiten. Ziel dieser Reform war zunächst die bessere Vergleichbarkeit der rettungsdienstlichen Ausbildung in den Bundesländern innerhalb des Föderalismus. Zur Verbesserung der Ausbildungsqualität der Rettungsdienstschulen wurden im Gesetz einheitliche Qualitätsanforderungen festgeschrieben.
Versorgungsprobleme bei Arzneimitteln in Deutschland entstehen unter anderem durch die Verschiebung deutscher Waren ins Ausland durch den Großhandel, da in Deutschland inzwischen bei vielen Festbetragspräparaten aufgrund von systembedingten Preisabsenkungen (= Festbetragsspirale) ein niedrigeres Preisniveau gegenüber dem Ausland entstanden ist.
Überprüfung und Weiterentwicklung des Festbetragssystems nach § 35 SGB V /2:
Derzeit gibt es regelmäßig widersprüchliche Entscheidungen im Rahmen von Festbetragsfestsetzungen. Einerseits wird z.B. eine solitäre Erwachsenenindikation (z. B. Medikinet Adult®) durch den G-BA anerkannt, andererseits wird diese bei der Festsetzung des Festbetrags nicht berücksichtigt. Solche Widersprüche sind durch eine gesetzliche Klarstellung zu vermeiden.
Überprüfung und Weiterentwicklung des Festbetragssystems nach § 35 SGB V /1
Der GKV-Spitzenverband ist die Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegekassen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Festsetzung von Festbetragspreisen für Arzneimittel. Hier hat er eine Monopolstellung. Das Prozedere der Preisfestsetzung erscheint häufig willkürlich und wenig transparent. Insbesondere kleinere und mittlere pharmazeutische Anbieter können bei dieser preislichen Abwärtsspirale nicht mehr anbieten und gehen vom Markt. Ebenso werden unter diesen...
Das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Das deutsche Gesundheitssystem zeigt sich im internationalen Vergleich als sehr leistungsfähig. Dennoch weist das deutsche Krankenversicherungssystem zahlreiche ungenutzte wettbewerbliche Potentiale auf. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU tritt daher dafür ein, diese Potentiale zu nutzen und wettbewerbliche Mechanismen zu verbessern, um so einen echten Wettbewerb und Markt im deutschen Krankenversicherungssystem zu schaffen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU setzt sich für ein deutliches Absenken der Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich-versicherte Selbständige ein.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert weitergehend, regelnd in die Abrechnungspraxis für Hebammen einzugreifen, um die Berufsgruppe vor allem der selbständigen Hebammen zu schützen und deren flächendeckende Verfügbarkeit zu sichern.
Die MIT auf Bundesebene und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach der nächsten Bundestagswahl eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet wird, damit die medizinische Versorgung mit Ärzten auf dem Land als auch die Situation in den Krankenhäusern deutlich verbessert werden.
Die MIT-Bundeskommission-Gesundheitspolitik appelliert an die Gesetzgeber in Bund und Land und an die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, unnötige Bürokratie in Arzt- und Zahnarztpraxen zügig abzubauen und den Heilberufen mehr Zeit für die Patientenbehandlung zu gewähren.