Die MIT fordert konkret:
1. Veröffentlichungspflicht aller Festbetragsfestsetzungen gleich der Veröffentlichungspflicht des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 35 Abs. 1b Satz 6.
Zusätzlich sind die Prozesse zur Festbetragsfestlegung durch externe Sachverständige stichprobenartig alle zwei Jahre auf ihre ordnungspolitische Konformität im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit auch aus Patientensicht zu überprüfen.
Begründung:
Die Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes zu Festbeträgen führen durch seine monopolartige Stellung regelmäßig zu Sozialgerichtsprozessen. Diese Verfahren dauern extrem lange, sind kostenintensiv und führen letztlich zu keiner Verbesserung der Versorgungssituation. Ein Verband der treuhänderisch mit den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten umgehen sollte, hat den heutigen, allgemein akzeptieren, nationalen und internationalen Anforderungen an Transparenz und Compliance in besonderer Weise Rechnung zu tragen!
Die Einführung der vorgeschlagenen Überprüfungen soll dazu führen, dass der GKV-Spitzenverband künftig bereits bei der Entscheidungsfindung das SGB V im Sinne des Gesetzgebers auslegt. Beispielsweise sollen Verordnungsalternativen innerhalb der Festbetragsgruppe bestehen oder die lt. SGB V für die Patienten verfügbaren, zuzahlungsbefreiten Medikamente müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Empfehlen Sie uns!