Das ursprüngliche Argument einer Praxisbegehung mit der damit verbundenen Zertifizierung war die Verbesserung der medizinischen Behandlung und die Sicherung des medizinischen Qualitätsstandards.
Seit Einführung der Begehung im Jahr 2015 ist jedoch klar erkennbar, dass nicht die Fürsorge des Patienten, sondern lediglich das wirtschaftliche Interesse der medizinischen Industrie im Vordergrund steht. Die Kosten und der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand hierfür gehen allein zu Lasten des Praxisinhabers und bewirken sogar eher eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Mehr Zeit für die Verwaltung bedeutet weniger Zeit für die Patientenbehandlung.
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