Es gelte das Verursacherprinzip: "Wenn Autohersteller die Zulassung der Fahrzeuge durch Manipulation bei der Schadstoffmessung erhalten haben, müssen sie für die entstandenen Schäden der Halter, zum Beispiel durch Nachrüstung, haften", heißt es in dem Beschluss, den der Bundesvorstand bei einer Klausurtagung in Wien gefasst hat. Für Fahrzeuge, die ohne Manipulation ordnungsgemäß genehmigt wurden, muss aus Vertrauensschutzgründen die vollständige Nutzung weiter möglich sein.
Die MIT fordert weiterhin eine Versachlichung der Debatte um Dieselfahrzeuge. Ohne die weitere Nutzung von Dieselfahrzeugen ist die angestrebte CO2-Reduzierung kurzfristig nicht zu erreichen. Die neuste Generation von Dieselfahrzeugen hält unbestritten auch im realen Fahrbetrieb alle vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Die NOx-Immissionsbelastung ist seit mehr als zehn Jahren rückläufig. Der Anteil von Diesel-PKW und Kleintransportern an den NOx-Belastungen ist dabei minimal. Die MIT lehnt daher jede Form von Fahrverboten ab.
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