Mindestlohn praxistauglich gestalten

Datum des Artikels 15.11.2017
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„Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen.“ Dies hatte die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit den Regelungen zum Mindestlohn passiert das genaue Gegenteil. Statt das Mindestlohngesetz wie versprochen praxistauglich anzuwenden, hat das Bundesarbeitsministerium ohne Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung mit erheblichen Bürokratielasten erlassen.

Ausufernde Dokumentationspflichten und unüberschaubare Haftungsrisiken belasten die Unternehmen und sorgen für Verunsicherung. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schon lang deutlich über der gesetzlich fixierten Lohnuntergrenze bezahlen, sehen sich auf einmal mit einer Flut von Auflagen konfrontiert. Leidtragende sind kleine Mittelständler, die keine großen Personalabteilungen besitzen, und Ehrenämtler in Vereinen und sozialen und kulturellen Einrichtungen.

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