1. Fahrverbote, die zu Lasten der Verbraucher und Unternehmer gehen, lehnt die MIT ab. Insbesondere für große Teile des Mittelstands, Handwerker, Lieferanten würden Fahrverbote in Innenstädten existenzgefährdend sein. Auch für viele Pendler würden diese Einschränkungen wie eine Enteignung wirken.
2. Die MIT plädiert für Technologieoffenheit bei der Entwicklung umweltfreundlicher Antriebstechniken in der Automobilindustrie und setzt dabei auf die innovative Kraft des Wettbewerbs. Zwangsquoten für Elektroautos oder andere Antriebstechniken lehnen wir daher ebenso ab wie Kauf- und Abwrackprämien.
3. Die MIT spricht sich für eine sachlich-wissenschaftliche Betrachtung der Emissionsproblematik im Verkehrsbereich aus. Tatsächlich ist die NO2-Immissionsbelastung seit mehr als zehn Jahren durch stete technologische Weiterentwicklungen rückläufig. Der heutige Technologiestand beim Verbrennungsmotor stellt sicher, dass Grenzwerte eingehalten werden. So erfüllt die neueste Generation der Dieselfahrzeuge bereits die Normen im realen Fahrbetrieb. Zugleich eröffnen sich durch die Verwendung synthetischer Kraftstoffe neue Möglichkeiten zur Reduzierung der CO2 –Emissionen auch beim Verbrennungsmotor. Politische Versuche, den Verbrennungsmotor verbieten zu wollen, lehnen wir daher ab.
4. Die MIT verurteilt jegliche Form technischer Manipulationen, beispielsweise den Einsatz einer Zykluserkennung zur Einstellung spezieller, im Realbetrieb nicht aktiver Emissionsminderungsmaßnahmen ohne physikalische Notwendigkeit. Dieser Regelbruch durch Teile der Autoindustrie ist Betrug am Verbraucher, bedeutet Zerstörung der Umwelt und ist durch nichts zu rechtfertigen. Wir erwarten von der Industrie, dass sie verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellt, indem sie dafür sorgt, dass sie nicht nur die vorgeschriebenen Abgaswerte im Prüfstand ohne Manipulationen einhält, sondern auch den Unterschied zwischen Laborwerten und Realemissionen spürbar reduziert. Wenn dies mit Softwareupdates nicht gewährleistet werden kann, muss eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Fahrzeughersteller erfolgen, sofern diese technisch möglich und sinnvoll ist.
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