Senkung von Steuernachzahlungszinsen überfällig

Datum des Artikels 01.09.2017

Die hohen Zinsen auf Steuernachzahlungen gemäß § 238 der Abgabenordnung i.H. von 6 Prozent p.a. sind im Hinblick auf die seit langer Zeit anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB nicht länger zu rechtfertigen.  Die Verzinsung von Steueransprüchen der Finanzverwaltung muss nachhaltig gesenkt werden.

Anstelle der starren Prozentzahl sollte eine flexible Regelung treten, die sich bemisst an dem Basiszins gemäß § 247 BGB plus einem Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten. Die MIT fordert den Gesetzgeber auf, § 238 der Abgabenordnung entsprechend zu ändern. Dies führt selbstverständlich auch zu einer entsprechend geringeren Verzinsung von Steuererstattungen.