„Die Ministererlaubnis hat in ihrer bisherigen Form immer wieder zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben“, lobte der Bundes-vorsitzende der MIT, Carsten Linnemann, die neuen Vorschriften.
Auch der Vorsitzende der MIT-Wirtschaftskommission, Matthias Heider, zeigte sich erleichtert. „Eine Hängepartie und Absprachen hinter verschlossenen Türen wie im Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser‘s Tengelmann wird es in Zukunft nicht mehr geben“, hob der Kartellrechtsexperte hervor. „Das Ministererlaubnisverfahren im Fall Edeka/Kaiser‘s Tengelmann hat zu lange gedauert und Verfahrensregeln wurden teilweise nicht eingehalten“, kritisierte Heider. „Ab jetzt tickt die Uhr im Wirtschaftsministerium.“
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird die Dauer eines Ministererlaubnisverfahrens künftig maximal auf acht Monate begrenzt. Bisher gab es dafür keine Beschränkung. Das Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser‘s Tengelmann hatte elf Monate gedauert. Für die Beschäftigten und Unternehmen war diese Zeit von erheblicher Unsicherheit geprägt. Die MIT hatte daraufhin gefordert, das Verfahren zu reformieren.
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