Die Hinweise der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU:
1. Die ärztliche Freiberuflichkeit und Selbständigkeit in eigener Praxis muss als unverzichtbares Element einer flächendeckenden ambulanten Versorgungsstruktur gestärkt und gefördert werden. Die Politik muss einer Aushöhlung der Freiberuflichkeit und einer Entwertung selbständig freiberuflich geführter Praxen entgegenwirken. Die im Gesetz vorgesehenen Regeln zum Praxisaufkauf und die Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit sind ein ordnungspolitischer Fehler und müssen intensiv überprüft werden.
2. Die im Gesetzentwurf formulierten Lösungen zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Bereich wie Strukturfonds, Praxisaufkauf und der Wegfall von Zulassungskosten werden ausschließlich aus dem gedeckelten Gesamtbudget der ambulanten ärztlichen Versorgung finanziert. Dies wird die ärztliche Selbstverwaltung aufgrund des dann vorprogrammierten Kampfes um die Generierung und Verteilung der Mittel weiter schwächen und einen neuen höchst unproduktiven Verteilungskampf „Stadt gegen Land“ schaffen.
3. Freie Arztwahl, Diagnose- und Therapiefreiheit dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten eingeschränkt werden. Die Wartezeiten auf einen Arzttermin sind in Deutschland im internationalen Vergleich gering. Die „Terminservicestellen“ sind vor diesem Hintergrund überflüssig. Sie sind kostenintensiv, bürokratielastig und schaffen de facto die freie Arztwahl ab. Patienten werden - gefördert durch starre und praxisferne gesetzliche Regelungen - zu ggf. weniger qualifizierten Ärztinnen und Ärzten vermittelt. Zudem werden Patienten aufgrund der Schließung von Praxen in Ballungsräumen und der damit einhergehenden stärkeren Auslastung der verbleibenden Praxen weitere Wege und längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um versorgt zu werden.
Begründung
Die deutschen Bürgerinnen und Bürger sind verschiedenen Studien zufolge mit ihrem Gesundheitssystem und mit der Gesundheitsversorgung zufrieden: Acht von zehn Bürgern und neun von zehn Ärzten bewerten dieses als gut oder sehr gut ( Quelle: MLP Gesundheitsreport). Allerdings sehen 67 Prozent der Ärzte ihre Therapiefreiheit durch steigenden Kostendruck infrage gestellt. 38 Prozent geben an, Behandlungen mindestens gelegentlich aus Kostengründen verschieben zu müssen.
Zu den Problemen, die nach unserer Auffassung gemeinsam – von Politik und ärztlicher Selbstverwaltung – gelöst werden müssen, gehören auch die drohenden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet keine überzeugende Lösung für dieses Problem. Wenn die Infrastruktur in den ländlichen Regionen u.a. auch durch Schließung von Kindergärten und Schulen geschwächt und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich erschwert wird, können Zwangsregelungen von Seiten des Gesetzgebers zu Lasten der Ärzteschaft dies nicht heilen. Hier müssen die Rahmenbedingungen für ein Leben und Arbeiten auf dem Lande generell verbessert werden.
Bisher haben die Gesundheitsreformgesetze keine Entbürokratisierung und keine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten bewirkt. Im Gegenteil: alle Versuche, weitere Details im Gesundheitswesen zu regeln, führten in den letzten Jahren zu mehr Bürokratie und effektiv weniger zur Verfügung stehenden Kapazitäten in Zeit und Geld für die Versorgung der Versicherten. Die angedachten Änderungen im vorliegenden Entwurf bringen erneut eine weiter steigende Bürokratielast und keine sachgerechtere Allokation der finanziellen Mittel.
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