Bundeswaldgesetz - Wettbewerbsrecht muss auch für den Staat gelten

Datum des Artikels 04.06.2015

Die MIT lehnt Eingriffe in den Wettbewerb durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes ab und setzt sich gleichzeitig dafür ein, das Kartellverbot auch gegen Staatsunternehmen durchzusetzen. Es darf keine Privilegierung des Staates, der Bundesländer und ihrer Landesbetriebe bei der Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen geben.

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