Unternehmensteuern umfassend reformieren

Datum des Artikels 17.07.2024

Im dritten Jahr der Ampelkoalition steckt die deutsche Wirtschaft tief in der Krise. Insbesondere die Industrie, deren Produktion seit 2018 kontinuierlich rückläufig ist, leidet unter den sich verschlechternden Standortbedingungen. Eine nachhaltige Erholung ist nicht in Sicht.


Anders, als der Bundeskanzler und der Bundeswirtschaftsminister behaupten, liegt dies nicht an der Wirtschaft, die den Standort schlechtredet. Vielmehr sind es die von der Ampelkoalition mutwillig herbeigeführten Rahmenbedingungen, die sich zu einem strukturellen Standortproblem ausgewachsen haben.


Diese Krise ist auch eine Krise des deutschen Steuersystems. Seit dem Jahr 2008 hat sich die deutsche Steuerpolitik weitgehend auf die Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien beschränkt. Das Resultat ist das restriktivste und bürokratischste Unternehmensteuerrecht in der Geschichte der Bundesrepublik. Hinzu kommt: Kaum ein anderes Land besteuert Unternehmensgewinne so hoch wie Deutschland. Deutschland ist steuerlich nicht mehr wettbewerbsfähig.

Die deutsche Wirtschaft braucht eine durchgreifende steuerpolitische Wende, damit sie wieder Wohlstand für alle schaffen kann. Dazu muss die Wiederherstellung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit zum zentralen Ziel der Steuerpolitik werden und Vorrang vor Nebenzielen haben. Hierzu müssen die Steuern für Unternehmen gesenkt, Investitionsanreize gesetzt und Steuerbürokratie abgebaut werden. Die Erhöhung von Steuern, die Einführung neuer Steuern sowie die Einführung neuer bürokratischer Pflichten für Steuerzahler, wie eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, sind dagegen Gift für die wirtschaftliche Erholung und sind strikt abzulehnen.
In einer Marktwirtschaft müssen sich Unternehmen nach ihren unternehmenspolitischen Vorstellungen organisieren und strukturieren können. Nur so können sie ausreichend schnell auf veränderte Marktgegebenheiten reagieren. Das Steuerrecht darf sie nicht behindern; es darf zu keinen neuen Steuerlasten kommen – weder im Ertragsteuerrecht noch bei den Verkehrsteuern (insbesondere nicht bei der Grunderwerbsteuer). Die MIT fordert die Rückkehr zum Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auch für Unternehmen. Die Unternehmen sind das Rückgrat des Wohlstands und der Beschäftigung. Das deutsche Unternehmertum sichert und garantiert bisher das Wohlergehen des Landes und seiner Bevölkerung. Die MIT fordert den Abbau des staatlichen Generalverdachts gegen erfolgreiche unternehmerische Betätigung in diesem Lande und den konsequenten Rückbau von steuerlichen Vorschriften, die die Unternehmen in eine Rechtfertigungsposition gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit bringen.
Die Wiederherstellung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ist kein Steuergeschenk für Unternehmen, sondern legt für uns alle das Fundament für Wachstum, Wohlstand und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Eine prosperierende Wirtschaft liefert die Steuereinnahmen von morgen und sichert somit die Handlungsfähigkeit des Staates.
Deutschland braucht ein neues Unternehmensteuerrecht. Für die MIT gehören die folgenden Themenbereiche zu den zwingend zu reformierenden Aspekten für ein modernes, wettbewerbsfähiges, gerechtes und zukunftstaugliches Unternehmensteuerrecht:

 

  1. Senkung der Unternehmensteuern: Um die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen, muss die Steuerlast von Unternehmen an das internationale Niveau angepasst und auf maximal 25 Prozent gesenkt werden. Der noch bestehende Rest-Solidaritätszuschlag ist abzuschaffen; er belastet insbesondere Unternehmen.
  2. Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: Unternehmen müssen wieder nach ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Daher sind die Beschränkungen des Verlustabzugs und Regelungen zum Wegfall von Verlusten weitestgehend abzubauen. Der Verlustrücktrag ist zu erhöhen und der Verlustvortrag unbeschränkt zu erlauben.
  3. Rechtformneutralität der Unternehmensbesteuerung: Immer noch ist die Steuerbelastung eines Unternehmens von seiner Rechtsform abhängig. Die bestehenden Steuersysteme für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sollten durch den Ausbau von Wahlrechten angeglichen werden. Perspektivisch sollte sich ein Unternehmen im Sinne eines atmenden Systems und größerer Flexibilität sein Besteuerungsregime aussuchen dürfen, vergleichbar dem US-amerikanischen Check-the-Box-System.
  4. Unterstützung von Investitionen und Beschäftigung: Um im internationalen Umfeld zu bestehen, müssen Investitionen im Inland insbesondere durch günstige Abschreibungsbedingungen gefördert werden. Gleichzeitig ist dem steigenden Bedarf der inländischen Wirtschaft nach qualifizierten Arbeitnehmern durch die Schaffung entsprechender steuerlicher Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
  5. Für eine neue Partnerschaft von Unternehmen und Steuerstaat: In den letzten 15 Jahren ist das Steuerrecht mit Vorschriften aufgebläht worden, die von einem hohen Misstrauen des Staats gegenüber den Unternehmen zeugen. Im Ergebnis stellt der Staat jegliche unternehmerische Tätigkeit unter einen Generalverdacht der Steuerhinterziehung und Steuergestaltung. Viele der Steuerverfahrensregeln sind mit teils drakonischen und völlig unverhältnismäßigen Sanktionen versehen. Wir fordern eine neue Partnerschaft zwischen Steuerstaat und Unternehmen.
  6. Reform der Gewerbesteuer: Die deutsche Gewerbesteuer ist in ihrer bestehenden Form international ein Fremdkörper und belastet die Unternehmen in ihrer Substanz. Zugleich ist eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben unter Erhalt eines Bandes zwischen Kommunen und Unternehmen zwingend notwendig. Deshalb ist im Rahmen einer Reform der Gemeindefinanzen eine Modernisierung der Gewerbesteuer erforderlich.
  7. Modernisierung des Konzernsteuerrechts: Das deutsche Konzernsteuerrecht muss endlich den Schritt in Richtung Europa tun und sich für grenzüberschreitende Organschaften öffnen. In der Lebenswirklichkeit hat sich Europa längst zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum entwickelt, wovon Deutschland besonders stark profitiert. Das Konzernsteuerrecht sollte sich deshalb von überkommenen Voraussetzungen wie dem Ergebnisabführungsvertrag befreien.
  8. Reform der Grunderwerbsteuer: Das völlig unpraktikable Grunderwerbsteuerrecht stellt in seiner derzeitigen Form eine erhebliche Beschränkung unternehmerischer Tätigkeiten dar und bedarf einer grundlegenden Reform.
  9. Senkung der Stromsteuer: Die Stromsteuer muss auf den EU-Mindestsatz gesenkt werden. Im Gegenzug kann die bürokratische Entlastung des produzierenden Gewerbes entfallen.
  10. Bürokratieabbau durch Rückführung überschießender Regelungen: Überflüssige und erwiesenermaßen wirkungslose Maßnahmen müssen abgeschafft oder neu justiert werden.
  11. Interessen der steuerehrlichen Unternehmen in der Umsatzsteuer berücksichtigen: Durch Verbesserungen im Verfahrensrecht und die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in einem Verrechnungsmodell können erhebliche Entlastungen aller Unternehmen ohne Minderung des Umsatzsteueraufkommens bewirkt werden.

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