VERWALTUNGSMODERNISIERUNG FÜR DEN MITTELSTAND: STANDARDISIEREN, DIGITALISIEREN, ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT VOR ORT STÄRKEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Aktueller Status:

Die Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert eine auf allen Ebenen moderne, flächendeckend digitalisierte, bürger- und auch und mittelstandsfreundliche Verwaltung, die für die Bürger, die Unternehmer und Vereine zur Unterstützung da ist und nie nur zum Selbstzweck handelt.
Die CDU Deutschlands fordert eine digitalisierte, leistungsfähige und schlanke Verwaltung mit niedrigen Bürokratiekosten und einer schnellen und verlässlichen Reaktionszeit. Alle Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden und online mit einer Genehmigungsfiktion angeboten werden.
Die CDU Deutschlands fordert „An die Kleinen zuerst denken“: Der Staat darf nur solche Vorschriften machen, die auch der kleinste Betroffene einhalten kann. Jegliches Verwaltungshandeln muss deshalb aus Sicht der Bürger, Vereine und Unternehmer gedacht werden. Hierzu muss den Möglichkeiten, die neue Technologien erlauben, umfassend Rechnung getragen und der europäische Rechtsrahmen vollständig ohne deutsche Sonderlösungen ausgeschöpft werden.
Die CDU Deutschlands fordert „Verwaltung lernen lassen“: Gesetzgeber und Verwaltung können in einer komplexen Welt nicht vorab alles besser wissen, sondern müssen Regulierung und Aufsicht begleitend und kooperativ mit den Anwendern entwickeln und eine offene Fehlerkultur etablieren. Starre Vorgaben müssen deshalb entfallen und den örtlichen Akteuren Freiräume innerhalb eines bundesweiten Rahmens eingeräumt werden.
Die CDU Deutschlands fordert, das Once-Only-Prinzip auf allen Verwaltungsebenen bundesweit einzuführen und durchzusetzen. Über alle Ebenen hinweg, muss die Verwaltung ertüchtigt werden, Widersprüche in bestehende Rechtsvorschriften im Sinne des Unternehmens aufzulösen.
Die CDU Deutschlands fordert, dass Verwaltungsaufgaben für die Wirtschaft vollständig und ausnahmslos digital und ohne das Aufsuchen einer örtlichen Stelle wahrgenommen werden können.
Die CDU Deutschlands fordert dauerhaft ein bundesweites Umsetzungs- und Standardisierungsboard für alle die Unternehmen betreffenden Verwaltungsverfahren einzurichten, das nach den bewährten Regeln des DIN Standards setzt und auch aus verschiedenen Rechtsbereichen harmonisiert und die Arbeitsergebnisse leicht zugänglich, verständlich und rechtskonform umsetzt.
In diesem Normungs- und Kontrollgremium wird zur Steuerung und Erfolgskontrolle ein Bürokratieindex zu jeder Verwaltungsleistung definiert, der bezogen auf kleine und mittelständische Unternehmen Auskunft über die Aufwands- und Kostenbelastung gibt.
Die CDU Deutschlands fordert, dass unter Beibehaltung des Wettbewerbs beim Ringen um gute Verwaltungslösungen bundesweiteinheitliche und flächendeckend wirkende digitale Lösungen etabliert werden.
Die CDU Deutschlands fordert bei allen Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung sowie der Digitalisierung von Leistungen der öffentlichen Verwaltungen, die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Die Entbürokratisierung durch Digitalisierung sollte dabei stets im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen. Bevor zukünftig neue oder geänderte Gesetze mit hoher finanzieller oder organisatorischer Bedeutung für Bürger oder Unternehmen Rechtskraft erlangen, sollen sie in zeitlich vertretbarem Rahmen in Reallaboren durch Protagonisten auf ihre Praxistauglichkeit pilotiert und getestet werden.

Begründung:


Die Arbeit der Verwaltung muss zwingend auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein und dauerhaft, sicher und zukunftsorientiert ihre Leistung digital erbringen.

Eine klare Aufgabenkritik, Reduzierung von Komplexität und Zuständigkeiten und Konzentration auf die Pflichtaufgaben des Staates und die Einhaltung von Konnexitätsprinzips auf allen Ebenen sind dafür Voraussetzung.                                                                             

Das Verwaltungshandeln muss im Wettbewerb mit den Besten auf der Welt standhalten (z.B. Gewerbeanmeldung Online in 18 Minuten)
Jedes Unternehmen, Verein oder Bürger muss unter einer Digitalen Identität alle Aufgaben erledigen können. Bis zum Ende des Jahres 2028 müssen alle Verwaltungsleistungen über Datenverarbeitungsschnittstellen von Unternehmen ausführbar sein, um so eine medienbruchfreie und rechtssichere Weiterverarbeitung in den digitalen Unternehmensanwendungen sicherzustellen. Die Verwaltung muss proaktiv handeln und Unternehmen und Bürger auf Wunsch aus dem bekannten Datenbestand ersichtlichen Zusammenhängen automatisch auf einzuhaltende Fristen hinweisen. 
Die Kommunalverwaltung ist in Deutschland traditionell föderal und lokal als Dienstleister für den Bürger und die Wirtschaft aufgestellt. Hier muss dringend umgesteuert werden.

Neue Verwaltungsverfahren müssen gemäß des mittelständischen Bürokratieindex darstellen, wie durch Ihre Einführung sich die Aufwände für die Verfahrensbeteiligen entwickeln. Hierbei werden sowohl die Kosten des Unternehmens selbst, der Verwaltung und eventuell involvierter Dritte aufgezeigt. Diese Gesamtbetrachtung sollte im Sinne einer guten Wirksamkeit eines Verfahrens als das Hauptzuschlagskriterium für die Vergabe an Dienstleister der öffentlichen Verwaltung gelten. Hiermit würde ein Paradigmenwechsel mit einer Fokussierung auf die Wirksamkeit von Verwaltungsverfahren weg von der reinen Kostenbetrachtung der Anschaffungs- und Betriebskosten hin zu einer Nutzenbetrachtung stattfinden.

Dabei sind die Belange, Kosten und Effizienz (bei öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern), Vollzug im Sinne der operativen Vollziehbarkeit sowie die Usability für Verwaltungsbeschäftigte, Unternehmen und Bürger besonders relevant. In diesen Reallaboren sollen die öffentlichen Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger gehört werden, bevor ein landes- bzw. bundesweiter Roll-Out von Gesetzen mit hoher Tragweite stattfindet.
Bei der Entbürokratisierung müssen wir uns eher die Frage des „ob?“ stellen, bei der Digitalisierung die Frage des „wie“?

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