Aktueller Status:
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.
Begründung:
Die Tarifautonomie in Deutschland ist ein hohes Gut, das über Jahrzehnte Stabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebracht hat. Tarifautonomie schließt als Ultima Ratio auch Kampfmaßnahmen wie das Recht der Gewerkschaften auf Streik und das Recht der Arbeitgeber auf Aussperrungen ein.
Bundesweite, insbesondere religiöse Feiertage haben eine Sonderstellung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in angespannten Zeiten wie diesen sind sie unentbehrlich. Wer diesen Frieden gezielt und bewusst durch Streiks stören will, muss qua Gesetz daran gehindert werden.
Das Streikrecht darf zudem nicht missbraucht werden, um in einem frühen Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anzurichten.
Die MIT setzt sich deshalb für eine Reform des Streikrechts ein, die insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge einen Missbrauch bzw. unverhältnismäßigen Einsatz zu Lasten von Menschen und Betrieben, die mit der Tarifauseinandersetzung nichts zu tun haben, verhindern soll.
Die Antragskommission
Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.