Begründung:
Die Entlastungswirkung bei einem Durchschnittsverdiener dürfte in der Steuerklasse I bei etwa 2.500€ pro Jahr liegen und wäre angesichts des Schrumpfens der Mittelschicht in Deutschland ein starker Hebel zur Stärkung der Arbeitnehmer und zur Anerkennung von Leistungsträgern auch im Vergleich zu den Empfängern von Transferleistungen. Zudem wird mit dieser strukturellen Änderung Vorsorge für auch in den kommenden Jahren weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen getroffen.
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