Entlastung von Arbeitnehmern: Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen verändern

Datum des Artikels 21.09.2023
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert eine substanzielle Entlastung der Mittelschicht und eine massive Erhöhung der Nettogehälter. Dazu soll sich die steuerliche Absetzbarkeit von Basis-Krankenversicherungsbeiträgen und gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen so ändern, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, sondern analog zu § 34g EStG (Parteispenden) eine Ermäßigung der Steuerlast in Höhe von 50 Prozent der Ausgaben zur Sozialversicherung von der tatsächlichen Steuerlast.

Begründung:
Die Entlastungswirkung bei einem Durchschnittsverdiener dürfte in der Steuerklasse I bei etwa 2.500€ pro Jahr liegen und wäre angesichts des Schrumpfens der Mittelschicht in Deutschland ein starker Hebel zur Stärkung der Arbeitnehmer und zur Anerkennung von Leistungsträgern auch im Vergleich zu den Empfängern von Transferleistungen. Zudem wird mit dieser strukturellen Änderung Vorsorge für auch in den kommenden Jahren weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen getroffen.

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