Verbot von F-Gasen gefährdet den Mittelstand [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die Berichterstatter in der Fraktion, die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 12.05.2023

Fluorierte Gase (F-Gase) wurden in den 1990er Jahren eingeführt, um ozonschädigenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe“ (FCKW) zu ersetzen und werden häufig in Kühlgeräten wie Kühlschränken und Klimaanlagen, aber auch in für die Energiewende wichtigen Wärmepumpen verwendet. F-Gase sind in vielen Branchen unabdingbar. Derzeit wird die F-Gase-Verordnung angepasst. Die rot-grüne Mehrheit des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments stimmte am 1. März 2023 für einen raschen Ausstieg aus der Verwendung von fluorierten Kältemitteln. Diese Position bedeutet ein Verbot von Geräten, die F-Gase enthalten, in einigen Fällen bereits ab 2026. Durch die geplante Verschärfung der F-Gas-Verordnung werden Anlagen in Handwerk und Industrie unbrauchbar, darüber hinaus wird durch die Einschränkungen im Bereich der Wärmepumpen die Energiewende behindert.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert mehr Zeit und Flexibilität beim Ausstieg aus F-Gasen. Das zeitnahe Verbot von F-Gasen würde die Quoten der verfügbaren Kältemittel quasi „über Nacht“ massiv reduzieren. Dies würde besonders kleine und mittlere Unternehmen treffen. Der Wandel muss mit Augenmaß erfolgen. Eine längere Übergangsfrist ist zwingend notwendig.