Datum des Artikels 17.09.2010 Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Besteuerung von Dienstwagen dahingehend zu ändern, dass bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Dienstwagen kein (fiktiver) Listenpreis herangezogen werden sollte. Mehr zum Thema DateiDownload (21 KB) Empfehlen Sie uns!Bei Facebook teilen Bei Twitter (X) teilen Bei Whatsapp teilen Diese Seite drucken Diese Seite einem Freund schicken
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