Abschaffung des Listenpreiswertes als Grundlage der Besteuerung
Datum des Artikels 15.10.2012
Die MIT spricht sich dafür aus, dass die Besteuerung von Dienstwagen so geändert wird, dass bei der Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Dienstwagen nicht der Brutto-Listen-Neu-Preis angesetzt wird, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten Grundlage sind. Dies soll gleichermaßen bei Gebrauchtwagen als auch bei der Anschaffung von Neuwagen gelten.
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