Klimaschutz: Bürger durch Klimageld endlich wirksam entlasten

Datum des Artikels 22.11.2021

Die Akzeptanz der Bürger für die Maßnahmen hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft ist essenziell. Die Bürger dürfen finanziell nicht überfordert werden und gleichzeitig müssen intelligente und einfache Anreize für den Klimaschutz geschaffen werden. Eine vierköpfige Familie zahlt 2022 etwa 180 Euro an nationaler CO2-Abgabe (Gas und Benzin), bekommt über die Senkung der EEG-Umlage aber nur rund 30 Euro wieder zurück.  Dazu kommt über den Strompreis noch die indirekte Abgabe für die Zertifikate großer Kraftwerke aus dem europäischen Emissionshandel. Auch werden Förderprogramme z. B. zur Elektromobilität aus diesen Einnahmen bestritten. Dies ist sozial ungerecht, belastet vor allem Familien sowie die hart arbeitende Mittelschicht und muss deshalb dringend geändert werden.

Die MIT fordert daher:

1. Alle direkten und indirekten Belastungen der Bürger aus der nationalen CO2-Abgabe müssen durch die Senkung und ab 2027 Abschaffung der EEG-Umlage sowie das Klimageld direkt und indirekt zurückgezahlt werden. Nur so kann die Lenkungswirkung dieser Abgabe mit der Akzeptanz der Menschen verknüpft werden. Nur so funktioniert intelligenter Klimaschutz.

2. Die Senkung und perspektivische Abschaffung der EEG-Umlage ist richtig, aber bei weitem nicht ausreichend. Neben der Senkung der EEG-Umlage müssen die Bürger pro Kopf über ein Klimageld entlastet werden. Das stärkt insbesondere Familien sowie die Mittelschicht und sorgt damit für sozialen Ausgleich.

3. Der Anteil der privaten Haushalte am deutschen Stromverbrauch beträgt ca. 30 Prozent. Daher müssen auch die staatlichen Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten für Kraftwerke im Rahmen des Europäischen Emissionshandels an die Bürger in diesem Umfang zurückfließen.

4. Das Klimageld muss sich von 180 Euro pro Kopf im kommenden Jahr mit steigenden Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf 360 Euro im Jahr 2030 verdoppeln. Für die vierköpfige Familie steigt es von 720 auf 1.440 Euro im Jahr. Die Rückzahlung wird an die Steuer-ID geknüpft.

5. Die EEG-Umlage wird ab 2027 vollständig aus den Einnahmen der CO2-Abgabe sowie der Versteigerung der CO2-Zertifikate des europäischen Emissionshandels bestritten und damit abgeschafft. Bis dahin wird die Hälfte der staatlichen Einnahmen aus den beiden CO2-Bepreisungssystemen zur Senkung der Umlage eingesetzt.

6. Alle Einnahmen an die Bürger zurückzugegeben, schließt aus, dass die Einnahmen in Förderprogramme und Subventionen fließen. Diese sind häufig ineffizient sowie sozial ungerecht und müssen daher abgeschafft oder über Steuern finanziert werden. Dadurch stehen bis zu 10 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr für die Rückverteilung an die Bürger zur Verfügung.

7. Es ist zwingend notwendig, vom sektorbezogenen und nationalen Ansatz des Klimaschutzgesetzes auf eine sektor- und länderübergreifende Betrachtung überzugehen

8. Arbeitsplätze dürfen nicht in Länder mit geringeren Energiekosten abwandern (Carbon Leakage). Daher müssen bestehende Entlastungsmechanismen für Unternehmen, wie zum Beispiel die freie Zuteilung von Zertifikaten und die Strompreiskompensation erhalten und sogar ausgeweitet werden. Eine Deindustrialisierung Deutschlands wäre für den Wirtschaftsstandort katastrophal, unsozial und würde nicht zum Klimaschutz beitragen, sondern ihn konterkarieren.

9. Unser Kernanliegen ist es, den ländlichen Raum zu stützen. Dafür muss die Pendlerpauschale derart reformiert werden, dass auch einkommensschwächere Haushalte von ihr profitieren und Mobilität auch im ländlichen Raum bezahlbar bleibt.

Begründung:
Die MIT will eine Überforderung der Bürger unbedingt vermeiden. Nach Abwägung der diversen Optionen – unter anderem auch indirekten Kompensationen über die Absenkung der Mehrwertsteuer oder Energiesteuer – ist die MIT der Überzeugung, dass eine direkte Rückerstattung in Form einer pro-Kopf-Prämie einer indirekten überlegen ist. Bei indirekten Rückerstattungen ist zu befürchten, dass diese nicht 1:1 bei den Bürgern ankommen bzw. von diesem nicht entsprechend wahrgenommen werden. Darüber hinaus sendet eine pro-Kopf-Rückerstattung ein deutliches Signal an die Bürger, dass sich klimaschonendes Verhalten auszahlt. Gleichwohl erkennt die MIT an, dass die Strompreise zu hoch sind und über eine Querfinanzierung der EEG-Umlage ebenfalls gesenkt werden müssen.


Eine pro-Kopf-Prämie, die die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung vollständig zurückgibt, stellt sicher, dass sich der Staat nicht die Taschen füllt, Haushaltslöcher stopft oder Einzelinteressen bedient. Sie ist zudem ein Signal, dass der Klimaschutz nicht auf dem Rücken der Bürger abgeladen wird.

Die Höhe der direkten Rückerstattung ist dabei von den Einnahmen des BEHG und des ETS sowie der Entwicklung der EEG-Umlage abhängig. Die MIT sieht eine Prämie von pro Jahr und Kopf wie in nachfolgender Tabelle als realistisch an.

Auch wenn das Hauptziel der Prämie keine Umverteilung von reich zu arm ist, stärkt die Rückverteilung pro Kopf gerade die sozial schwächeren Schichten. Denn die Energiekosten machen bei einkommensschwächeren Haushalten einen höheren Anteil am verfügbaren Einkomme n aus.

Jeder Bürger (altersunabhängig) sollte auf Antrag mit seiner Steuer-ID Nummer und Kontodaten (analog zum Kindergeld-Antrag bei der bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Familienkasse) Anspruch auf das pauschale Klimageld haben. Damit werden insbesondere kinderreiche Familien wie auch Mittel- und Geringverdiener proportional stärker entlastet. Das Geld kommt an, wo es gebraucht wird. Der Prozess sollte von Anfang an digital und möglichst bürokratiearm aufgesetzt werden.

Bei Menschen in der Grundsicherung verzichten wir im ersten Schritt auf eine Anrechnung als Einkommen. Gleichzeitig ist das ohnehin nicht mehr überschaubare und hochkomplexe System der konkret aufzuwendenden Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sukzessive in die Regelleistung zu überführen. Die Trennung zwischen Regelleistung und KdU wollen wir abschaffen.