Die MIT fordert unter anderem eine Freistellung von Gründern von zahlreichen gesetzlichen Auflagen in den ersten zwei Jahren nach der Betriebsgründung. Die Bürokratiebremse „one-in-one-out“, nach der für jede neue bürokratische Auflage eine bisherige gestrichen werden muss, müsse verschärft werden zu einem „one-in-two-out“, so dass pro neuem Gesetz zwei alte abgeschafft werden müssen. Außerdem müsse sich diese Regelung künftig auch auf die Umsetzung von EU-Gesetzen beziehen, die auch zusätzlichen Bürokratie bedeuteten.
Im Arbeitsrecht sollten die inzwischen etablierten Homeoffice-Modelle erleichtert werden, indem nicht mehr eine tägliche Höchstarbeitszeit vorgeschrieben werde, sondern nur noch eine wöchentliche. Dies biete „mehr Flexibilität für Familie und Beruf“, so die MIT. Auch sollte der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch die Ruhezeiten in der Heimarbeit unterbrechen dürfen, zum Beispiel, um abends noch eine Email beantworten zu dürfen, sofern es den Gesundheitsschutz nicht beeinträchtige.
Außerdem fordert die MIT Dokumentationspflichten in Zusammenhang mit dem Mindestlohn zu lockern, zum Beispiel bei Minijobs, deren Arbeitszeiten vertraglich geregelt sind. Auch sollten Praktika in den ersten drei Monaten generell mindestlohnfrei sein.
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