Die Diskussion der letzten Tage hat es gezeigt: die Erkenntnis, dass wir künftig auch ältere Arbeits-kräfte benötigen, ist gereift. Parteiübergreifend werden Stimmen laut, die dafür plädieren, dass für Menschen jenseits der Rentenaltersgrenze Anreize zum Weiterarbeiten geschaffen werden.
Doch Plädoyers allein reichen nicht. Wir müssen jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen, um die drohenden Folgen des demografischen Wandels einzudämmen. Schon heute sind vielerorts Fach-kräfte rar und dieser Trend wird sich fortsetzen. So werden in den nächsten 10 Jahren im Schnitt 350.000 Menschen mehr den Arbeitsmarkt altersbedingt verlassen, als junge nachrücken. Beschäfti-gungsbarrieren für Ältere am Arbeitsmarkt wiegen daher umso schwerer.
Deshalb war es wichtig, dass zwei solcher Hemmnisse im vergangenen Jahr bereits abgebaut wer-den konnten. Das faktische Weiterbeschäftigungsverbot jenseits der Regelaltersgrenze wurde im Rahmen des Rentenpakets abgeschafft. Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres können ältere Beschäf-tigte ein späteres Ausscheiden aus dem Beruf frei und völlig flexibel rechtsicher mit dem Arbeitgeber vereinbaren (arbeitsrechtlicher Teil der Flexi-Rente). Außerdem informiert die Deutsche Ren-tenversicherung in ihrer Rentenerinnerung künftig Beschäftigte vor dem Erreichen der Regelalters-grenze über die bestehende Wahlfreiheit zwischen sofortigem oder späterem Rentenbezug mit attraktiven Zuschlägen i.H.v. 6% pro Jahr.
Dabei darf es nicht bleiben. 2015 sollten weitere Barrieren abgebaut werden. Dazu zählen vor allem die folgenden Punkte:
1. Wir fordern einen Flexi-Bonus für beschäftigte Rentner
Problem: Nach derzeitiger Rechtslage müssen Arbeitgeber für beschäftigte Rentner einen Renten-versicherungsbeitrag entrichten, ohne dass sich die Rente des Beschäftigten erhöht. Dies stellt ei-nen klaren Bruch mit dem Äquivalenzprinzip im Rentensystem dar.
Lösung: Die Rentenbeiträge sollen in Zukunft direkt dem Rentner zu Gute kommen. Konkret soll dieser Beitrag jährlich auf die laufende Rentenzahlung als Zuschlag aufgestockt werden. Mit die-sem Flexi-Bonus wird gleichzeitig ein finanzieller Anreiz für längeres Arbeiten gesetzt.
2. Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere
Problem: Arbeitgeber müssen derzeit für Beschäftigte im Rentenalter Beiträge zur Arbeitslosenver-sicherung leisten, obwohl diese gar nicht mehr arbeitslos werden können.
Lösung: Dieser Sonderbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gehört abgeschafft (sozialrechtlicher Teil der Flexi-Rente). Es muss gelten: keine Leistungen, keine Beiträge.
3. Flexibleren Übergang in die Pension gestalten
Problem: Bei Bundesbeamten kann der Ruhestand – unter ganz bestimmten Voraussetzungen – derzeit höchstens drei Jahre hinausgezögert werden. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich erheblich und sind teilweise noch restriktiver.
Lösung: Bund und Länder sollten eine Weiterbeschäftigung von Beamten im Einvernehmen zwischen dem Dienstherren und dem Beamten uneingeschränkt ermöglichen (beamtenrechtlicher Teil der Flexi-Rente).
Dr. Carsten Linnemann, MIT-Bundesvorsitzender
Prof. Dr. Otto Wulff, SU-Bundesvorsitzender
Paul Ziemiak, JU-Bundesvorsitzender
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