MIT-Chef fordert Altersgrenze bei Mindestlohn

Datum des Artikels 03.02.2014

Carsten Linnemann hat eine Altersgrenze bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

„Für Arbeitnehmer im Alter von bis zu 25 Jahren soll der Mindestlohn nicht gelten, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können“, zitiert die Rheinische Post (Samstagausgabe). Linnemann stützt sich dabei auf ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wonach der Bund jüngere Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss vom geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ausnehmen kann. Dies würde den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen. „Eine Ausnahme dieser Gruppe von Arbeitnehmern könne durch das Ziel gerechtfertigt werden, falsche Anreize zu vermeiden“, heißt es in dem Gutachten im Auftrag von MIT-Chef Linnemann. „Jugendliche sollten mit der Aussicht auf eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht verleitet werden, auf eine Berufsausbildung zu verzichten“, so die Gutachter. Carsten Linnemann hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um zu erfahren, „warum andere EU-Länder Ausnahmen vom Mindestlohn für junge Menschen bis zu einem bestimmten Alter festlegen können“. So gibt es Großbritannien Ausnahmen für Auszubildende und jüngere Arbeitnehmer. In den Niederlanden sind die Mindestlohnansprüche junger Menschen gestaffelt und auch in Frankreich gibt es Altersgrenzen.