Die soziale marktwirtschaftliche Pflegeversicherung

Aktueller Status:

Im Regierungsprogramm von CDU

Im Regierungsprogramm von CDU und CSU wird in Z. 2379 gefordert, betriebliche Pflegezusatzversicherungen zu stärken und staatlich zu fördern.

Der Vorsitzende der MIT

Der Vorsitzende der MIT-Kommission Gesundheit/Pflege, Stephan Pilsinger MdB, nahm am 15. September an der Podiumsdiskussion „PKV-Hybrid2020 – Steuerfinanzierung der Sozialversicherung – Fluch oder Segen?“ teil, um über den MIT-Beschluss zur Pflegezusatzversicherung zu diskutieren. Eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

In der Drucksache 19/22307

In der Drucksache 19/22307 des Deutschen Bundestages vom 11. September grifft in Frage 57 die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den MIT-Beschluss auf: "Für wie geeignet hält die Bundesregierung den Vorschlag, private Zusatzversicherungen zu fördern, um die steigenden Pflege-Eigenanteile in den Griff zu bekommen, und welche Bedenken hegt die Bundesregierung dazu (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-wirts
chaftsfluegel-der-union-will-flaechendeckende-private-zusatzversicherung-fuer-die-pflege-einfuehren/26170052.html
)?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Sabine Weiss MdB lautete: "Private Pflegezusatzversicherungen können dazu beitragen, von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckt Kosten zu tragen. Unabhängig davon prüft die Bundesregie-rung derzeit verschiedene Optionen, wie Pflegebedürftige vor einer finanziellen Überlastung durch steigende Eigenanteile geschützt werden können."

Über den Beschluss gibt es

Über den Beschluss gibt es Berichterstattung in der Ärztezeitung (10. September 2020), im Handelsblatt (9. September 2020) sowie über die Nachrichtenagentur dts (9. September 2020), die von zahlreichen Online-Medien übernommen wurden, z.B. von der Oldenburger Online-Zeitung

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn MdB, an die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 07.09.2020

Schon heute besteht bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Gefahr, dass angesichts stetig steigender Eigenanteile jahrelang angesparte Vermögen innerhalb kurzer Zeit aufgezehrt werden oder im schlimmsten Fall staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Diese Entwicklungen legen den Schluss nahe, dass die demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft nicht allein durch die Soziale Pflegeversicherung gelöst werden können - es besteht Reformbedarf!

Mithilfe einer, ergänzend zur Sozialen Pflegeversicherung abgeschlossenen, privaten Pflegezusatzversicherung haben junge Menschen bereits heute die Möglichkeit, die Pflegelücke zu monatlichen Beträgen ab etwa 20 EUR vollständig zu schließen. Aktuell haben aber grade einmal 4,5 Prozent der Pflichtversicherten eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. In der Chemiebranche ist man bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Hier wurde jüngst per Tarifvertrag eine arbeitgeberfinanzierte Pflegeversicherung eingeführt. Der monatliche Beitrag liegt bei 33,65 Euro – unabhängig von Alter und Vorerkrankungen der Beschäftigten.

Um die steigenden Kosten in der Pflege für die Zukunft abzusichern, sollte daher eine betriebliche, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung mit innovationsfördernder Kapitaldecke geschaffen werden: Die soziale, marktwirtschaftliche Pflegeversicherung. Das Modell basiert im Wesentlichen auf drei Elementen:

1. Betrieblich
• Um die Pflegelücke zu schließen, wird jeder Arbeitnehmer bis zum Renteneintrittsalter bei Aufnahme oder Wechsel einer Tätigkeit vorbehaltlich dazu verpflichtet, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
• Dem Arbeitnehmer steht es frei, dem Abschluss einer solchen Versicherung zu widersprechen („Opt-out-Lösung“). Widerspricht der Arbeitnehmer, muss er jedoch bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Eigenanteile vollständig selbst zahlen.
• Die Kosten für die Zusatzversicherung können vom Arbeitgeber bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
• Von den privaten Versicherungsunternehmen werden entsprechende Versicherungsprodukte mit gesetzlich festgelegten Mindestleistungen angeboten. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
• Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter bei Abschluss der Versicherung.
• Die Versicherungsleistung wird dynamisiert.
• Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung kann die Zusatzversicherung individuell fortgeführt oder ein Ruhen der Versicherung vereinbart werden.
• Es besteht die Möglichkeit, Familienangehörige mitzuversichern.

2. Staatlich gefördert
• Auf die Beiträge zur Zusatzversicherung werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

3. Kapitalgedeckt und innovationsfördernd
Die Zusatzversicherung ist kapitalgedeckt. Die Gelder der Versicherten können damit nicht zweckentfremdet werden.
Um den Pflege- und Gesundheitsstandort Deutschland zu stärken, werden die Anbieter der Pflegezusatzversicherungen dazu verpflichtet, einen Teil der für die betrieblich geförderten Produkte reservierten Alterungsrückstellungen in innovative Versorgungsformen und digitale Projekte im Pflege- und Gesundheitssektor zu investieren – im Rahmen der geltenden Kapitalanlagevorschriften zum Beispiel durch einen entsprechenden Fonds.

Begründung:
Ende 1999 waren laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Ende 2017 lag diese Zahl bereits bei dreieinhalb Millionen. Bis zum Jahr 2045 ist mit einem weiteren Anstieg auf dann über fünf Millionen Pflegebedürftige zu rechnen. Eine solche Steigerung wird zwangsläufig erhebliche Beitragssatzsteigerungen in der Sozialen Pflegeversicherung nach sich ziehen.

Da die Soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege vollständig abgedeckt, müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien meist einen großen Anteil der anfallenden Kosten selbst tragen. Die Höhe dieser Eigenanteile lag Anfang 2020 bereits bei etwa 1.950 Euro.

Alle bisher eingebrachten Vorschläge zielen darauf ab, die steigenden Kosten im Umlageverfahren zu finanzieren, also mithilfe von Beitragssatzsteigerungen, Steuererhöhungen oder durch die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage. Das würde nicht nur zu einer unverhältnismäßigen Belastung der jüngeren Generationen führen, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland auf Dauer massiv schaden. Das ist weder nachhaltig noch solidarisch und schon gar nicht generationengerecht!