Mittelstandsfreundlichere, Vermögensbildung fördernde Kapitalertragssteuer

Datum des Artikels 30.06.2020
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert eine mittelstandsfreundlichere und Vermögensbildung besser fördernde Besteuerung von Kapitalerträgen.

Dazu sollen folgende Maßnahmen dienen:

1. Bund und Länder verzichten auf die im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund vereinbarte Abschaffung der Abgeltungssteuer.

2. Der Freibetrag für Sparer und Anleger wird von heute 801 € für Einzelveranlagung und 1602 € bei gemeinsamer Veranlagung auf 2000 € bzw. 4000 € erhöht.

3. Bei Geldanlagen werden die Inflationsverluste des angelegten Kapitals vom zu versteuernden Ertrag abgezogen.