Der vorliegende Vorschlag für eine Aktiensteuer besteuert ausschließlich die Käufe von Aktien größerer Unternehmen in Deutschland. Damit wäre die Steuer ungeeignet, um die Verursacher der Finanzkrise zu treffen, unliebsame Spekulationen einzudämmen oder sonstige positive Effekte zu erzielen. Es würden Kleinanleger, Altersvorsorgesparer und deutsche Unternehmen belastet. Insbesondere die Belastung der (Aktienfonds-) Sparer würde auch durch mögliche Ausnahmeregelungen nicht vollständig vermieden.
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind Aktien und Aktienfonds eine gute Anlagealternative, um Renditen zu erzielen und die private Altersvorsorge zu stärken. Eine Aktiensteuer würde die Rendite nachhaltig schmälern und dazu führen, dass sich Kleinanleger gegen Aktien entscheiden. Das würde der ohnehin schon zu geringen Aktienkultur in Deutschland schaden und die private Altersvorsorge schwächen.
Ebensolche Ausweichreaktionen auf die Einführung einer Aktiensteuer wären auch bei professionellen institutionellen Anlegern zu erwarten. Hier würde eine Verlagerung des Anlageschwerpunktes auf steuerlich nicht erfasste Aktien, z. B. von Unternehmen aus den USA, dazu führen, dass das Handelsvolumen mit Aktien von deutschen Unternehmen sinkt. Auch wäre eine Verlagerung von Aktivitäten in den ehemaligen EU-Staat Großbritannien zu erwarten.
In Frankreich etwa ist das Handelsvolumen seit Einführung der Finanztransaktionssteuer um zehn Prozent gesunken. Ähnliche Ausweichbewegungen gab es in Schweden nach Einführung einer solchen Steuer in den 1980er Jahren.
Die sogenannte Finanztransaktionssteuer würde damit den Standort Deutschland schwächen. Sie würden den Zugang zum Eigenkapitalmarkt für einen großen Teil der bereits oder potenziell börsennotierten Unternehmen erschweren und damit Wachstum, Innovation und Beschäftigung gefährden.
Die Aktiensteuer würde zusätzliche Bürokratie schaffen. Sowohl bei der Finanzverwaltung als auch bei den Steuerpflichtigen müssten neue Prozesse implementiert werden, um die Steuer erheben und verwalten zu können. Das brächte zahlreiche technische Fragen und Probleme mit sich, die nach wie vor nicht beantwortet sind. Dies gilt namentlich auch für die Verpflichtung von außerhalb der zehn Teilnehmerstaaten ansässigen Finanzinstituten zur Abführung der Steuer und den sich daraus ergebenden europarechtlichen Fragestellungen.
Die zu Recht geforderten Ausnahmeregelungen für Kleinanleger und Altersvorsorgeprodukte bedeuten noch mehr Bürokratie, sind nicht zielgenau und in einigen Fällen nicht umsetzbar. Zum Beispiel bedeutet eine mögliche Steuerbefreiung einen massiven bürokratischen Aufwand, wäre in vielen Fällen unwirtschaftlich und würde damit das intendierte Ziel verfehlen.
In der Praxis wird es beispielsweise nur schwer möglich sein, Kleinanleger von der Finanztransaktionssteuer zu befreien, wenn diese in Aktienfonds investieren. Beim Kauf von Fondsanteilen fällt die Finanztransaktionssteuer nicht beim Kleinanleger, sondern bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft an, wenn der Fondsmanager für das Geld des Kleinanlegers Aktien erwirbt oder das Portfolio umschichtet. Eine zielgenaue Zuordnung der jeweiligen Transaktion zu einem Kleinanleger funktioniert schon deshalb nicht, weil die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Anleger teilweise gar nicht kennt. Die Befreiung von der Steuer kann also nicht 1:1 an den Kleinanleger weitergegeben werden.
Empfehlen Sie uns!