Beschlüsse A 11, A 77 Gleichbehandlung von akademischer und beruflicher Bildung bei Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes konsequent verwirklichen!

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an die AG

Der Beschluss wurde an die AG Bildung und Forschung mit der Bitte um Berücksichtigung in der bildungspolitischen Arbeit weitergeleitet.

Der Beschluss wurde an die AG

Der Beschluss wurde an die AG Wirtschaft der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der wirtschaftspolitischen Arbeit weitergeleitet.

Beschluss

Der Bundesvorstand der MIT und der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion werden aufgefordert, sich im Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes für folgende Regelung einzusetzen: § 13 b Absatz 1 AFBG wird dahingehend geändert, dass Darlehen aus der Fortbildungsförderung nicht – wie im aktuellen Referentenentwurf vom 15. Juli 2019 vorgesehen – zu 50 Prozent, sondern zu 100 Prozent erlassen werden, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden wurde.

§ 13b Absatz 1 AFBG könnte dazu wie folgt formuliert werden:

„Hat der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin die Fortbildungsprüfung bestanden, wird ihm oder ihr gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 100 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erlassen.“