Beschluss A 35 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233 a AO

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Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten der Bundestagsfraktion und des Konrad-Adenauer-Hauses mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.

Beschluss

Steuerrückerstattungen sollen künftig frühzeitig verzinst werden. Spätestens drei Monate nach Abgabe der Steuerklärung soll der Zinslauf für Steuererstattungen beginnen. Bei Steuernach-zahlungen soll der Zinslauf spätestens 15 Monate nach Abgabe der Steuererklärung beginnen.