Aktueller Status:
Die Fraktionen der FDP und
Die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus haben Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen den Mietendeckel eingereicht. Die 42 Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion haben eine Normenkontrollklage beim höchsten Berliner Gericht eingereicht.
Die CDU/CSU
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. Die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP lassen prüfen, ob das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, das am 23. Februar in Kraft getreten ist, grundgesetzkonform ist. Umstritten ist, ob das Land Berlin gegenüber dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zu Mietobergrenzen hatte. Ein Antrag auf Normenkontrolle kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Laut einer Mitteilung des Parlaments unterstützen 284 Abgeordnete die Kontrollklage, damit sei das notwendige Quorum von einem Viertel der Bundestagmitglieder deutlich übertroffen.
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.
Die MIT fordert die Bundesregierung zudem auf, die gesetzlichen Regelungen zur Wahrnahme des kommunalen Vorkaufsrechts (§§24 bis 28 BauGB) zu schärfen und damit eine „missbräuchliche“ politisch-motivierte Nutzung zur Rekommunalisierung von Wohnraum zu unterbinden.
Im CDU-Wahlprogramm wird der
Im CDU-Wahlprogramm wird der Mietendeckel als unverhältnismäßiger Eingriff abgelehnt.