Es zeige sich derzeit, dass die Anträge der Ladenbesitzer, die eine Ausnahme von der Bonpflicht erbitten, von den Finanzämtern im Regelfall abgelehnt werden. Dafür, so Linnemann, sei das Finanzministerium verantwortlich, das die Möglichkeiten für diese Ausnahmen stark eingeschränkt habe.
Die MIT begrüßt das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung, Manipulationen und Steuerbetrug zu bekämpfen. „Es kann aber nicht sein, dass die Regierung wegen einiger schwarzer Schafe den gesamten Mittelstand unter Generalverdacht stellt“, so Linnemann. Nach Einschätzung der Wirtschaft führt die Bonpflicht zudem nicht zu mehr Sicherheit gegen Steuerhinterziehung. Denn schon heute wird bei Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, beim ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet. Diese könne nicht mehr im Nachhinein gelöscht werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Linnemann: „Da diese Sicherheitseinrichtungen ebenfalls Bestandteil des neuen Kassengesetzes sind, sollte die Bonpflicht eigentlich obsolet sein.“
Die MIT setzt sich deshalb für eine Rücknahme der Bonpflicht durch eine schnellstmögliche Gesetzesänderung ein. Zudem fordert die MIT den Bundesfinanzminister auf, unverzüglich Befreiungsmöglichkeiten für alle Warenverkäufer mit Massenkundschaft zu erlassen und so die Belegausgabepflicht zurückzunehmen.
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