Die MIT mahnt an, bei der Umsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Behörden sollten auch weiterhin uneingeschränkt auf die Daten zugreifen können. „Eine Öffnung für jeden bedeutet aber auch, dass Kriminelle, ausländische Staaten oder Konkurrenten sensible Daten einsehen können“, so Linnemann. „Das bringt der Terrorismusbekämpfung keinen Vorteil, schwächt jedoch deutsche Familienunternehmen im Wettbewerb zum Beispiel mit chinesischen Konkurrenten.“ Aus Sicht der MIT sollten Betroffene die Möglichkeit erhalten, eine Auskunftssperre zu beantragen.
Das Transparenzregister wurde 2017 eingeführt und listet wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen auf. Ziel ist es, das Verstecken von Geldern in Unternehmen und das Verschleiern von Besitzverhältnissen zu verhindern. Bislang konnten nur Steuerfahnder, Strafverfolgungsbehörden und Personen mit einem „berechtigten Interesse“ auf die Datenbank zugreifen. Über eine neue EU-Geldwäscherichtlinie soll das Register nun aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Linnemann: „Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den jetzt vorgesehenen öffentlichen Zugang zu schützenswerten Daten. Deshalb darf der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtslinie in jetziger Fassung auf keinen Fall zustimmen.“ Die MIT fordert, die EU-Geldwäscherichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen.
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