Die MIT fordert die Umsetzung der Beschlüsse C 29 und C 65 des Bundesparteitages der CDU in Karlsruhe vom 15. Dezember 2015 und beantragt, im Strommarktgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz die Verantwortung der Erneuerbaren Energien für eine sichere Stromversorgung rund um die Uhr verpflichtend festzuschreiben; die technologieoffene Ausschreibung für Erneuerbare Energien im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu verankern und sämtliche Speicherbetreiber auch ohne Rückverstromungsverpflichtung von der EEG-Umlage, allen weiteren Umlagen und von der Stromsteuer zu befreien.
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