
„Die Grundsteuer ist weder eine Vermögensteuer noch eine Ertragsteuer und sollte daher nicht als Umverteilungsinstrument missbraucht werden“, so MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. „Die Reform muss aufkommensneutral sein und darf nicht zu mehr Personalaufwand in den Finanzverwaltungen führen.“ Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage müsse für Finanzbehörden und Steuerpflichtige einfach und rechtssicher erfolgen. „Die Grundsteuer muss auch weiter umlagefähig für die Nebenkosten sein“, fordert die MIT.
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