Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU und CSU (MIT) und der Parlamentskreis Mittelstand der CSU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM) fordern gemeinsam Änderungen an den neuen Datenschutzregeln. Ein Beschluss sieht Entlastungen insbesondere von mittelständischen Unternehmen und ehrenamtlich Tätigen vor.
Die MIT setzt sich gemeinsam mit dem PKM für einen Datenschutz ein, der praxistauglich, mittelstands- und ehrenamtsfreundlich ist. Um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden und um die Anwendung für Bürger, Vereine und Unternehmen unbürokratischer und rechtssicherer zu gestalten, müssen die Datenschutzregeln in Bund und Ländern alle Freiheiten und Ausnahmemöglichkeiten, die das EU-Recht lässt, vollständig ausschöpfen und dürfen nicht über den EU-Standard hinausgehen. Die Datenschutzbehörden sind zu einer Anwendung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) mit Augenmaß aufgerufen: Sanktionen sollen bei weniger schwerwiegenden Verstößen erst im Wiederholungsfall verhängt werden. Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und sonstige Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten geben.
Daher muss es zeitnah gesetzliche Nachbesserungen auf nationaler Ebene sowie auch bei der DSGVO, um den von uns grundsätzlich begrüßten einheitlichen europäischen Datenschutzstandard im Sinne von Mittelstand und Ehrenamtlern praktikabler auszugestalten.
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