AdBlue-Betrug verhindern - Für fairen Wettbewerb im Speditionsgewerbe

Datum des Artikels 10.09.2018
Beschluss

Der MIT-Bundesvorstand fordert die Bundesregierung auf, aktiv gegen den Betrug durch sog. AdBlue-Emulatoren in Lkw vorzugehen. Dazu sind ein klarer Rechtsrahmen, eine Erhöhung der Kontrolldichte und eine entsprechende technische Ausstattung der Kontrollteams des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) erforderlich.

Begründung:
In modernen Dieselmotoren wird durch die Einspritzung von Harnstoff (AdBlue) in den Abgasstrang der Stickoxidausstoß deutlich minimiert. Nur so ist es bei aktuellen Lkw-Modellen möglich, die Euro 5 und Euro 6 Norm zu erreichen. Um die zusätzlichen Kosten für die Zusatzlösung zu sparen, kaufen kriminelle Speditionen Geräte, die die Bordelektronik manipulieren und so die Harnstoffeinspritzung lahmlegen. 

Pro Jahr lassen sich so im Schnitt 2.000 Euro je Lkw sparen. Dieses Phänomen ist vor allem bei osteuropäischen Speditionen verbreitet. Da die Maut u. a. nach der Schadstoffklasse berechnet wird, entstehen dem Fiskus durch derartigen Betrug Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Nach Recherchen des ZDF sind ca. 20 Prozent der osteuropäischen Lkw manipuliert. Der Schaden aus entgangenen Maut-Einnahmen beläuft sich nach ersten Schätzungen auf über 110 Mio. Euro, da manipulierte Fahrzeuge eigentlich nach der Euro 1 Norm abgerechnet werden müssten. Technologische Voraussetzungen für die Kontrolle der AdBlue-Verwendung bestehen bereits. Diese Techniken müssen zur Anwendung kommen, um den AdBlue-Betrug sanktionieren zu können.  Die zusätzlichen Stickoxidbelastungen von 14.000 Tonnen NOx sind doppelt so hoch als jene, die durch die VW-Manipulationen weltweit entstehen. Durch diesen Betrug verschaffen sich osteuropäische Speditionen klare Wettbewerbsvorteile gegenüber heimischen Speditionen. Die Bundesregierung muss endlich aktiv gegen den Betrug zulasten der Steuerzahler, der Umwelt und des deutschen Speditionsgewerbes vorgehen. Manipulationen an Abgasanlagen von Lkw sind Betrug, der sowohl strafrechtlich, als auch durch Stilllegung des Fahrzeuges zu verfolgen ist.