Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) drängt auf eine grundlegende Reform der Unternehmenssteuern in Deutschland. In einem Zehn-Punkte-Plan fordert die MIT, noch in der laufenden Legislaturperiode das Unternehmenssteuerrecht strukturell zu vereinfachen und Steuersätze zu senken.
„Besteuerung zu hoch, zu kompliziert und mittelstandsfeindlich“
Bei der Steuerlast etwa strebt die MIT einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von zehn Prozent an. Die gesamte Belastung soll inklusive Gewerbesteuer nicht höher als 25 Prozent liegen. „Bei...
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) kritisiert die von den Länderfinanzministern geplante Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungsmodelle. „Klar ist: Aggressive Formen der Steuervermeidung auf internationaler Ebene müssen bekämpft werden – wir müssen dafür aber die richtigen Instrumente wählen“, sagen die beiden Vorsitzenden der MIT-Steuerkommission, der CSU-Bundestagsabgeordnete Sebastian Brehm und der frühere Wirtschafts-staatssekretär Hartmut Schauerte. Es sei daher sinnvoll, zunächst belastbare Erfahrungen mit der bis Ende 2019 umzusetzenden EU-...
Der 30. Parteitag der CDU Deutschlands hat am 26. Februar 2018 einen Antrag der MIT gegen eine Schuldenunion verabschiedet. MIt dem Beschluss erteilt die CDU einer Vergemeinschaftung von Schulden und Haftungsrisiken in der Euro-Zone eine klare Absage.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) will mit einem Antrag zum bevorstehenden Parteitag eine klare Absage der CDU an eine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftungsrisiken in der Euro-Zone erreichen. MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann: „Es gibt an der Basis erheblichen Unmut, dass der Koalitionsvertrag gerade im Europa-Kapitel nicht klar genug formuliert ist.
Die MIT fordert, die Höhe der Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV von 1 % pro Monat und der Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach § 27 SGB IV von 4 % p.a. auf jeweils 0,25 % pro Monat zu senken.
Die hohen Zinsen auf Steuernachzahlungen gemäß § 238 der Abgabenordnung i.H. von 6 Prozent p.a. sind im Hinblick auf die seit langer Zeit anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB nicht länger zu rechtfertigen. Die Verzinsung von Steueransprüchen der Finanzverwaltung muss nachhaltig gesenkt werden.
Die MIT fordert den Gesetzgeber auf, im Falle des Erwerbs einer Immobilie zur eigenen Nutzung diesen Vorgang grunderwerbsteuerfrei zu stellen. Diese Begünstigung gilt nur für den Fall des erstmaligen Erwerbs einer Immobilie zur Eigennutzung.
Der Bundesregierung wird aufgegeben über die europäischen Institutionen, europäischen Rat, Rat, Kommission und das europäische Parlament, sicherzustellen, dass es innerhalb der EU keine Barzahlungsobergrenze gibt und zu garantieren, dass die Notenausgabe von der EZB über die nationalen Notenbanken gewährleistet bleibt. Wir sprechen uns vehement gegen die Einschränkung oder Abschaffung des Bargeldes aus. Bargeld ist gelebte Freiheit.
Einmalzahlungen, wie Leistungszuschläge, Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, oder Gratifikationen an Arbeiter und Angestellte aus nichtselbstständiger Arbeit sind bis zu 2x jährlich mit höchstens 2.000,- € pro Zahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen und zählen somit nicht zum zu versteuernden Bruttoeinkommen.