Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hält es deshalb für notwendig, den absoluten Bestand der Staatsschulden auf allen Ebenen abzubauen und das Vermögen des Staates zu wahren, zu stärken und aus seinen Erträgen die Finanzierung wichtiger Staatsaufgaben zu stärken.
Vor diesem Hintergrund stellt die MIT folgende Forderungen:
1. Kredite zur Umschuldung des Schuldensockels, der bis zur Einführung der Schuldenbremse entstanden ist, sollen künftig nur mit einer Tilgungsrate von mindestens 2% jährlich abgeschlossen werden. Das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes ist entsprechend zu ändern.
2. Der Staat soll mit stetigen Investitionen die Substanz seines Verwaltungsvermögens (z.B. Verkehrswege, Gebäude, Ausrüstungen) erhalten, um implizite Verschuldung zu vermeiden und um nicht zuletzt zur Stärkung der Wirtschaftskraft die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur zu wahren.
3. Bund, Länder und Gemeinden sollen kapitalgedeckte Vorsorge für die Finanzierung der Ruhegehälter und Beihilfen der Beamten treffen. Diese soll geeignet sein, die Steigerung künftiger Pensionsleistungen aufzufangen und möglichst 50 % der Pensionslasten zu finanzieren.
4. Der Staat soll direkte Beteiligungen an Unternehmen der Wirtschaft zu deren Bestandserhaltung und Sanierung nur in äußersten Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt erwerben. Die Belastung der Staatsfinanzen durch Verlustausgleiche sind jährlich mit belastbaren und testierten Prognosen für die Rückkehr zur Profitabilität zu begründen. Staatliche und unternehmerische Aufgaben müssen grundsätzlich getrennt bleiben.
5. Der Staat soll vorhandenes Kapitalvermögen, Forderungsvermögen und Beteiligungsvermögen nicht für einmalige Einnahmeeffekte veräußern. Bei Veräußerung von Vermögensteilen ist der Erlös wieder in neue profitable Vermögensbestandteile z.B. in Fonds und Stiftungen anzulegen, aus deren Ertrag die Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben gestärkt wird. Als Vorbild kann die Bayerische Verfassungsbestimmung dienen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz Verfassungsrang gibt.
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