Zielstellungen sollen sein:
- Prüfung einer Erweiterung der Schutzzielbestimmung der Meisterprüfungsverordnung über die bisherigen Kriterien hinaus: z. B. Verbraucherschutz, Mittelstandsförderung, Unternehmerschutzverantwortung, öffentlicher Auftragsvergabe und In-Bezugnahme der Arbeitnehmerverantwortung.
- Etablierung der höheren beruflichen Bildung, u. a. durch bundesweite Einführung des Berufsabiturs und Zugangsmöglichkeiten für Meister zu Master-Studiengängen
- Erhöhte Förderung der Berufsbildungs- und Kompetenzzentren durch Bund und Länder
- Qualitätssicherung und -verbesserung durch regelmäßige Evaluierungen nach bundesweiten Standards für die Meisterschulen („Meister-PISA“)
- Erhöhte Leistungen beim Meister-BAFöG
Begründung:
Die Meisterpflicht wurde 2004 im Zuge einer Handwerksreform für 53 Berufe abgeschafft. Seitdem ist die Ausbildung im Handwerk regelrecht eingebrochen. Die Abschaffung der Meisterpflicht hat die Ausbildung deutlich geschwächt. Wir müssen den Trend zur Akademisierung stoppen und stattdessen das System der dualen Ausbildung wieder stärken.
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