Vor diesem Hintergrund stellt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) folgende Forderungen:
1. Erlösausfälle von Flughäfen, Kosten der Flugsicherung, Kosten von Bodendiensten oder Sicherheitskontrollen müssen von den jeweiligen Eigentümern getragen werden. Dort, wo der Staat als Unternehmer auftritt, muss er vorübergehend für die Krisenkosten haften.
2. Klimaschutzauflagen dürfen den Wettbewerb zwischen der deutschen Luftverkehrswirtschaft und ihren Wett¬bewerbern außerhalb Europas nicht verzerren. Darunter leidet die Konnektivität unseres Wirt¬schaftsstandorts und die heimische Wertschöpfung. Ein Flug von Madrid nach Singapur darf nicht teurer werden, weil der Passagier in Frankfurt umsteigt und nicht in Istanbul. Den EU-Emissionshandel und eine Quote für synthetische Kraftstoffe wollen wir daher wettbewerbsneutral gestalten.
3. Wer die starke internationale Rolle des deutschen Mittelstands nicht gefährden will, muss dessen Anbindung in der Fläche schaffen. Durch den raschen und konsequenten Ausbau der Schieneninfrastruktur und eine intelligente Ver¬netzung der großen Flughäfen mit dem Deutschlandtakt wollen wir dafür sorgen, dass alle Betriebe bestens ans internationale Verkehrsnetz angebunden sind. Dazu ist der Flughafen München an das ICE-Netz anzuschließen. Dadurch kann auch ein Teil des Inlandsflugverkehrs auf die Schiene verlagert werden.
4. Wir sind gegen eine Benachteiligung von Privat- und Geschäftsreisenden in Deutschland sowie deutscher Luftverkehrsunternehmen durch eine prohibitive Steuer zur Unterbindung des Kurzstreckenverkehrs. Der unzureichende Wettbewerb auf der Schiene darf nicht durch staatlich gelenkte Benachteiligungen des Flugverkehrs entschieden werden. Zubringerflüge im Inland sind unverzichtbar, wenn deutsche Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen im internationalen Wettbewerb noch eine Chance haben sollen. Es ist auch eine soziale Frage, dass Flugreisen nicht nur für gehobene Einkommensklassen möglich sind.
5. Modernste Technik und internationale Ko¬operationen bei Flugrouten sowie effektive Sicherheitskontrollen mit Nutzung biometrischer Zugangskontrollen sollen den Luftverkehrsstandort Deutschland zu einem der effizientesten und komfortabelsten der Welt machen. Hierzu trägt auch die rasche Revision der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei. Der bestehende Entwurf der Kommission stellt einen sinnvollen Ausgleich von Wirtschafts- und Verbraucherinteressen dar.
Begründung:
Der Luftverkehrsstandort Deutschland gehörte vor der Corona-Pandemie zu den wirtschaftlich stärksten der Welt, mit global agierenden Airlines und attraktiven Drehkreuzen. Die gegen¬wärtige existenzielle Krise des Luftverkehrs hat die Systemrelevanz der Drehkreuze Frankfurt und München verdeutlicht, als drei von vier Flügen hier abgefertigt wurden. Gleichzeitig steigt der internationale Konkurrenzdruck, insbesondere seitens zum Teil hoch subventionierter Drehkreuze und Airlines aus der Bosporus-Golf-Region. Deshalb gilt es jetzt, die Wettbewerbs¬fähigkeit zu sichern, damit Deutschland auch nach der Krise über eine international konkur¬renzfähige Luftverkehrswirtschaft verfügt. Nötig ist ein Belastungsmoratorium, das die Summe aus Standortkosten, Sozialstandards, Umwelt- und Klimaabgaben umfasst und auf das Vorkrisenniveau begrenzt.
Mit unserem Luftverkehrskonzept 2025 wollen wir sicherstellen, dass unser Wirtschaftsstandort weiterhin zuverlässig an die globalisierte Welt angebunden ist. Dazu wollen wir die deutsche Luftverkehrswirtschaft in die Lage versetzen, sich nach der Coronakrise ohne dauer¬hafte Subventionen und nach dem Prinzip der unternehmerischen Eigenverantwortung im globalen Wettbewerb zu behaupten.
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