Begründung:
Während der Wirtschaft stetig Fachkräfte fehlen und durch den Eintritt der sog. Babyboomer in die Rente sich dieses Problem in den kommenden Jahren verschärfen wird, nimmt die Zahl der Staatsbediensteten stetig zu. Dies entzieht der Wirtschaft Fachkräfte und verschenkt volkswirtschaftliches Potenzial. Gleichzeitig werden neue Gesetze zunehmend verwaltungsintensiv ausgestaltet, zum Teil aus einem Wunsch nach mehr Einzelfallgerechtigkeit. Die Grundsteuer etwa erzeugte und erzeugt durch die Einbeziehung einer Vielzahl von Faktoren sowohl bei den Bürgern als auch bei der Verwaltung einen erheblichen Aufwand. Auch die im Rahmen der Pandemie gewährten Beihilfen waren hochkomplex ausgestaltet, zudem wurden die Richtlinien mehrfach geändert. Unverständlich ist, dass in beiden Fällen Daten von Bürgern der Verwaltung zugeliefert werden mussten, die längst an verschiedenen staatlichen Stellen vorlagen. Diese Daten wurden sodann händisch verarbeitet, was eine erhebliche Belastung der Verwaltung zur Folge hatte. Besonders unverständlich ist dabei, dass diese Vorgehensweise besonders fälschungsanfällig ist und zu beachtlichen Verlusten durch Betrug führte. Besonders bei den COVID-19-Beihilfen führt diese Struktur dazu, dass die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bereits zu großen Teilen an externe Berater outgesourct wurde. Schließlich ist zu beobachten, dass aus einem Mangel an politischer Einigkeit Gesetze bewusst offen gefasst und erst durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden. Dies belastet sowohl Bürger als auch Verwaltung und Gerichte unnötig. Dies sollte der letzte Weckruf für den Gesetzgeber sein, konsequent digitale Abläufe zu nutzen, Daten nicht doppelt zu erheben und solche Mittel zu wählen, die keine besonders hohe Anzahl von Rechtsmitteln erwarten lassen.
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