Versorgungssicherheit gewährleisten - Lieferketten bewahren

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 30.06.2020
Beschluss

Die Logistikbranche und Transportunternehmen haben zurzeit eine wichtige Bedeutung für die Sicherstellung und Versorgung der Bürger  mit lebenswichtigen Gütern sowie mit Konsumgütern zur Gewährleistung des sozialen Friedens in diesen schwierigen Wochen.

Die Sensibilität der Lieferketten und der Logistik konnte Europa sowie Deutschland bereits durch die vorgelagerte Krisensituation in China erfahren und brachte auch den mittelständischen Produktionsprozess an den Rand der Lieferfähigkeit. Ableitend aus dieser Erfahrung fordert die MIT, folgende Maßnahmen zum Schutz der logistischen Prozesse und Versorgung mit wichtigen Industrie- und Konsumgütern zu ergreifen:

1. Logistikunternehmen von Industrie- und Konsumgütern gehören zu den kritischen Infrastrukturen
In bestimmten Bundesländern wurden bereits kritische Infrastrukturen definiert, so ist an dieser Stelle beispielsweise die Gem. Nr. II 3 der NRW Leitlinie zur Bestimmung des Personals für das Funktionieren kritischer Infrastrukturen genannt. Hierzu zählen Unternehmen aus der Ernährungsindustrie, Energiewirtschaft oder Großhandel mit einer außerordentlichen Bedeutung, wo bei einer Störung oder Ausfall dieser Industrien mit ernsthaften Folgen zu rechnen ist und somit diese Unternehmen und deren Mitarbeiter (und Familien) aufgrund dieser Bedeutung unter besonderen Schutz stehen.

Diese Regelung steht unter föderalen Schutz und der Subsidiarität in Deutschland und ist nicht bundeseinheitlich geregelt oder sie fehlt auch in bestimmten Bundesländern. Aus diesem Grund fordern wir umgehend eine bundeseinheitliche Regelung zur Gewährleitung der Versorgung aller Menschen in Deutschland. Kurzfristig muss jedoch in Abstimmung mit den Ländern eine Übergangsregelung gefunden werden.

2. Sonderregelungen für Lebensmittel Logistik Unternehmen
Die Lebensmittel Logistik für temperatur- und nicht temperaturgeführte Güter hat eine herausragende Funktion in der Versorgung und verlangt eine Sonderregelung bei Quarantäne oder/und Pandemie-Ereignissen. Es ist grundsätzlich unter Auflagen zu vermeiden, dass in diesem Fall durch behördliche Anordnungen der Betrieb nicht mehr fortgeführt werden kann und ggf. dies nur in außerordentlichen Gefahrensituationen behördlich angeordnet werden darf.

3. Fahr- und Ruhezeitenregelung
Die MIT lehnt zum Schutz der Arbeitnehmer- und der Verkehrssicherheit aller Bürger eine Ausweitung oder Aussetzung der aktuell gültigen Lenk- und Ruhezeitenregelung für Kraftfahrer ab. Dies muss zukünftig durch den o.g. Schutz kritischer Industriebetriebe weiterhin gewährleistet werden.