Verschärfte EU-Klimaziele nur nach vorheriger Folgenabschätzung

Datum des Artikels 09.11.2020
Beschluss

Beschluss der MIT-Kommission Energie/Umwelt - Die MIT fordert die Bundesregierung auf, vor Verabschiedung der verschärften EU-Ziele für die Treib-hausgasminderung eine nationale Folgenabschätzung durchzuführen. Die Folgenabschätzung eines gesteigerten EU-Ambitionsniveaus sollte dabei die Auswirkungen sowohl auf den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gänze als auch auf einzelne Sektoren untersuchen. Neben einer Untersuchung der Kosten, Chancen und Risiken der grenzüberschreitenden Effekte, müssen auch die soziale Folgewir-kung und vor allem die als notwendig erachteten Maßnahmen in der Analyse umfasst sein.

Begründung:
Die EU plant im Rahmen des Green Deal, ihre Klimaziele von 40% auf 55-60% gegenüber 1990 anzu-heben. Bis Ende 2020 soll unter deutscher Ratspräsidentschaft eine Einigung im Rat erzielt werden.  Die im September 2020 vorgelegte Folgenabschätzung der EU-Kommission war europäisch ausgerich-tet. Sie hatte sich unter unterschiedlichen Annahmen über die Erweiterung des Emissionshandels ins-besondere auf Auswirkungen einer Zielerhöhung auf die Erreichung des langfristigen Ziels der Treib-hausgasneutralität fokussiert. Konkrete Maßnahmen und die Betroffenheit der EU-Länder sind jedoch nicht untersucht worden.

Die Verschärfung des CO2-Reduktionsziels für das Jahr 2030 wird sehr weitreichende Auswirkungen, auch auf die Wirtschaft, haben. Bisher hat zudem Deutschland stets höhere Ziele als die EU verfolgt, alleine 10%-Punkte zusätzlich aufgrund des Effektes aus Ostdeutschland. Mit Blick auf 2030 entspricht dies 15%-Punkte über dem EU-Ziel.

Die EU wird bis 2021 ein Paket an Richtlinien und Verordnungen entwerfen, während die nationale Umsetzung des Clean Energy Packages noch nicht vollständig erfolgt ist. Damit werden neue Rahmen-bedingungen für verschiedene Sektoren gesetzt. Im deutschen Klimaschutzgesetz von 2019 ist bereits berücksichtigt, dass eine Zielerhöhung auf EU-Ebene, dazu führen wird, dass die sektoralen Vorgaben angepasst werden. Heute gehen diese nationalen Sektorenziele bereits über Unternehmen bzw. Anla-gen, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind und solche, die rein national berücksichtigt werden, hinweg. Grundsätzlich sollte sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Abschaffung der Lastenver-teilung und eine Integration aller Emissionen unter Wahrung von Carbon Leakage-Schutz in den euro-päischen Emissionshandel einsetzen.

Eine we itere Verschärfung der EU-Ziele könnte die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland signifikant dämpfen und würde damit auch die Innovationskraft für den Klimaschutz negativ beein-trächtigen. Bevor eine solche tiefgreifende Entscheidung getroffen wird und damit die Politik der fol-genden Legislaturperioden massiv beeinträchtigt, ist daher einer fundierten Analyse notwendig, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. Anderenfalls wäre eine entsprechende politische Entschei-dung im höchsten Maße unseriös und riskant.