Hiermit wurde erstmalig die Möglichkeit der virtuellen Mitgliederversammlung bei Vereinen/Verbänden auch ohne satzungsmäßige Grundlage geschaffen. Weil diese Regelungen bis zum Ende dieses Jahres befristet sind und wegen der anhaltenden Pandemiesituation hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Damit sollen u. a. die Erleichterungen für Vereine und Stiftungen in § 5 des Gesetzes verlängert werden bis zum 31. Dezember 2021.
(141 KB) Verlängerung von Maßnahmen
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