VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT IM STREIKRECHT WAHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Aktueller Status:

Die Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

• Feiertage bedürfen des besonderen Schutzes. Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden.
• Streiks, auch Warnstreiks, dürfen bei der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge (wie z. B. Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste) nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
• Sämtliche Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.
• In Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge soll ein Streik nur zulässig sein, wenn eine Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt („Notdienstarbeiten“).
• Streiks in der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge dürfen nur nach einer Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent aller Beschäftigten durchgeführt werden.
• Zusätzlich soll die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in diesem Bereich durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden. Die Regelbeispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Begründung:

Die Tarifautonomie in Deutschland ist ein hohes Gut, das über Jahrzehnte Stabilität und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gebracht hat. Tarifautonomie schließt als Ultima Ratio auch Kampfmaßnahmen wie das Recht der Gewerkschaften auf Streik und das Recht der Arbeitgeber auf Aussperrungen ein.
Bundesweite, insbesondere religiöse Feiertage haben eine Sonderstellung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in angespannten Zeiten wie diesen sind sie unentbehrlich. Wer diesen Frieden gezielt und bewusst durch Streiks stören will, muss qua Gesetz daran gehindert werden.
Das Streikrecht darf zudem nicht missbraucht werden, um in einem frühen Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anzurichten.
Die MIT setzt sich deshalb für eine Reform des Streikrechts ein, die insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge einen Missbrauch bzw. unverhältnismäßigen Einsatz zu Lasten von Menschen und Betrieben, die mit der Tarifauseinandersetzung nichts zu tun haben, verhindern soll.

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