Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die
Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses weitergeleitet.
Der Beschluss wurde an die AG
Der Beschluss wurde an die AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitergeleitet.
Die MIT begrüßt zwar den Vorstoß, sich für eine bessere Einhaltung der Menschenrechte sowie der Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferketten einzusetzen. Sie sieht im jetzigen Ansatz der Bundesregierung jedoch die Gefahr einer ausufernden Belastung für die durch die Corona-Krise ohnehin schon stark geschwächte Wirtschaft. Der weite Anwendungsbereich und die weitreichende Sorgfaltspflicht drohen insbesondere den Mittelstand hart zu treffen.
Unsere Forderungen:
1. Während der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Belastungen für die Wirtschaft muss die Bundesregierung auf ein deutsches Lieferkettengesetz verzichten.
2. Ein Lieferkettengesetz sollte gemeinsam mit den europäischen Partnern auf EU-Ebene, nicht jedoch im nationalen Alleingang erarbeitet werden.
3. Die Sorgfaltspflicht für das Einhalten der Mindeststandards sollte sich nur auf die erste Ebene (sog. „TIER 1“) erstrecken, d. h. nur auf direkte Zulieferer der betroffenen Unternehmen.
4. Sanktionen sollen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verhängt werden dürfen.
5. Eine zivilrechtliche Haftung muss ausgeschlossen sein.
6. Ein Lieferkettengesetz darf nicht für Unternehmen mit weniger als 5.000 Mitarbeitern gelten.
Nächste Woche wollen BM
Nächste Woche wollen BM Hubertus Heil und BM Gerd Müller das Gesetz durch das Kabinett bringen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer internationalen Wertschöpfungskette moralische Standards einzuhalten. Viele Wirtschaftsverbände kritisieren das Gesetz scharf, weil sie fürchten, dass die weitreichenden Sorgfaltspflichten insbesondere den Mittelstand hart treffen würden.