Wir fordern: Das Arbeitszeitgesetz soll so angepasst werden, dass der europaweite Standard der EU-Arbeitszeitrichtlinie eingehalten wird und die besonders starren zusätzlichen Regeln (tägliche Arbeitszeitgrenzen statt Wochenarbeitszeit) aufgehoben werden. Ferner sollen Ruhezeiten im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibler gehandhabt werden können.
2) Keine Arbeitsplatzvorgaben in der Startphase: Gründer müssen sich vor allem um Innovation, Qualität der Produkte, Akquise von Kunden und ihre Finanzierung kümmern. Rigide Vorgaben zur Arbeitsplatzgestaltung können in der Gründungsphase oft gar nicht eingehalten werden.
Wir fordern: Außer im produzierenden Gewerbe und bei Betrieben, die mit Gefahrgütern zu tun haben, soll die Arbeitsstättenverordnung für alle Unternehmen in der zweijährigen Gründungsphase ausgesetzt werden.
3) Statistikpflichten reduzieren: Unternehmen werden immer wieder, zum Teil mehrfach und zum Teil sogar zu ähnlichen Sachverhalten, verpflichtet, Angaben für Statistiken zu machen. Dabei haben sie mit unterschiedlichen Erhebungsstellen zu tun. In der Summe bedeutet das – gerade für Mittelständler, die über keine ausgefeilte Technik und große Verwaltungen verführen – eine erhebliche zeitliche Belastung, ohne dass für sie ein unmittelbarer Nutzen damit verbunden ist.
Wir fordern:
a) Einrichtung eines Basisregisters für Unternehmen und einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Die Unternehmen müssen ihre Daten nur noch in dieses Basisregister eintragen, auf das alle öffentlichen Einrichtungen und Statistikämter mit gesetzlicher Grundlage Zugriff haben können, so keine Umfragen mehr durchführen zu müssen,
b) Veto-Recht von Unternehmen bei Doppelerhebung (durch verschiedene Ämter oder durch dasselbe Amt innerhalb einer Zeitspanne von weniger als einem Jahr),
c) beim Aufbau neuer öffentlicher Register (Bsp.: Gebäude- und Wohnregister) die Voraussetzungen für optimale Nutzung zu Statistikzwecken mit planen.
4) Weniger Umsatzsteuervoranmeldungen: Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bedeutet für Unternehmen, insbesondere für Gründer, einen hohen bürokratischen Aufwand. Bislang sind nur Unternehmen mit bis zu 1.000 Euro Umsatzsteuerzahllast befreit und Unternehmen zwischen 1.000 und 7.500 Euro Umsatzsteuerzahllast nur zur vierteljährlichen statt monatlichen Voranmeldung verpflichtet.
Wir fordern: Die Grenzwerte für die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung sollen verdoppelt werden, sodass Betriebe bis 2.000 Euro Umsatzsteuerzahllast keine Voranmeldung abgeben müssen und zwischen 2.000 und 15.000 Euro Umsatzsteuerzahllast vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben können.
5) Umsatzsteuer nach tatsächlichen Einnahmen bezahlen: Derzeit müssen Unternehmen mit mehr als 500.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum entrichten, unabhängig davon, ob die Kunden die Leistungen schon bezahlt haben. Oft haben aber auch KMU, die mehr als 500.000 Euro Umsatz haben, nicht die nötige Kapitalausstattung, um gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung zu gehen.
Wir fordern: Wie Unternehmen bis 500.000 Euro Jahresumsatz sollen künftig auch Unternehmen bis 1 Million Euro Jahresumsatz ihre Umsatzsteuer nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten berechnen (statt Soll-Besteuerung Ist-Besteuerung).
6) Meldefristen bei Umsatzsteuer anpassen: Die Abgabefrist für die vorgeschriebene „Zusammenfassende Meldung (ZM) für Lieferungen ins europäische Ausland“ ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Die Abgabefrist für Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt ist dagegen erst am 10. des übernächsten auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Häufig können bis zu dem frühen Zeitpunkt die Werte noch gar nicht ermittelt werden. Auch wenn eine Verlegung der ZM auf die Frist der Umsatzsteuervoranmeldung EU-rechtlich nicht möglich ist, ist die jetzige Regelung unbefriedigend.
Wir fordern: Die Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung muss so weit wie möglich an die Abgabefrist für Umsatzsteuervoranmeldungen angenähert werden. Initiative zur Verschiebung der Abgabefrist auf EU-Ebene.
7) Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter anheben: Insbesondere technische Geräte wie Smartphones oder Laptops im Preissegment 800 bis 1.000 Euro veralten deutlich schneller als die vorgeschriebenen fünfjährigen Abschreibungsfristen. Eine Streckung der Abschreibung auf fünf Jahre ist daher in dieser Preisklasse nicht mehr zeitgemäß und bedeutet unnötige Bürokratie.
Wir fordern: Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
8) Daten der öffentlichen Hand nutzbar machen: Der Staat hat Zugriff auf unzählige Daten, deren wissenschaftliche oder ökonomische Nutzung zu erheblichen Vorteilen für Bürger, Unternehmen und den Staat selber führen könnte, ohne dass mit dieser Nutzung ein Risiko für den Datenschutz bestehen muss.
Wir fordern: Ein „Open-Data-Gesetz“ soll den Staat auf allen Ebenen verpflichten, seine vorhandenen Daten anonymisiert für wissenschaftliche und wirtschaftliche Zwecke kostenlos zur Verfügung zu stellen.
9) Mindestlohn praxistauglicher gestalten: Die große Mehrheit der Unternehmen akzeptiert den gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten zahlen auch im unteren Lohnsegment mehr als den Mindestlohn, sind aber trotzdem von umfangreichen Dokumentationspflichten betroffen, obwohl diese gar nicht notwendig wären. Außerdem verhindern die starren Vorgaben für Praktikanten in vielen Fällen diese gute Möglichkeit der Berufsorientierung.
Wir fordern:
a) Abschaffung der Dokumentationspflichten für Branchen mit hohen Einstiegsgehältern,
b) Abschaffung der Dokumentationspflichten bei Mini-Jobs, wenn Arbeitszeiten vertraglich geregelt sind,
c) in den schwarzarbeitsgefährdeten Branchen Absenkung der Entgeltschwelle, ab der keine Dokumentationspflicht erforderlich ist, von aktuell 2.985 auf 2.000 Euro. Zugleich soll bei der Berechnung berücksichtigt werden, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer handelt. Die Grenze ist dann entsprechend anzupassen.
d) Begrenzung der Auftraggeberhaftung nur auf die unmittelbar beauftragten Subunternehmen,
e) Generelle Abschaffung der Mindestlohnpflicht für Praktika in den ersten drei Monaten unabhängig von Anlass und Dauer des Praktikums.
f) Mittelstandsfreundliche Klarstellung des Umgangs mit Reisezeiten.
10) Vorfälligkeit für Sozialversicherungsbeiträge abschaffen: Um konjunkturbedingte Liquiditätsengpässe in den Sozialversicherungen zu überbrücken, hatte der Gesetzgeber 2006 alle Arbeitgeber verpflichtet, ihre Sozialabgaben einen Monat früher abzuführen. Dies führt dazu, dass die Sozialabgaben schon vor der geleisteten Arbeit entrichtet werden müssen, selbst wenn noch gar nicht feststeht, wie viel Sozialabgaben zu leisten sind. Deshalb müssen diese Werte häufig im Folgemonat korrigiert werden. Dies führt insbesondere bei Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Boni zu erhöhtem bürokratischem Aufwand.
Wir fordern:
a) Optional: Keine Vorfälligkeit mehr bei allen Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus),
b) Sofortige Abschaffung der Vorfälligkeit für alle neu gegründete Unternehmen.
c) In einem zweiten Schritt Abschaffung der Vorfälligkeit für alle privaten Arbeitgeber.
d) In einem letzten Schritt Abschaffung der Vorfälligkeit für alle öffentlichen Arbeitgeber.
11) Datenschutzrechtlich begründete Abmahnungen ausschließen: Derzeit sind Abmahnungen aufgrund angeblicher Datenschutzverstöße nicht explizit ausgeschlossen, obwohl – anders als bei sonstigen wettbewerblichen Abmahnungen – für den Bereich des Datenschutzes eigens staatliche Behörden die Einhaltung der Regeln überwachen und mit empfindlichen Bußgeldern (bis 20 Mio. Euro) ahnden können. Somit droht Unternehmen in diesem Bereich eine doppelte Sanktionierung. Die sehr komplizierten, zum Teil unterschiedlich ausgelegten neuen Datenschutzvorschriften beinhalten ein hohes Risiko, abgemahnt zu werden.
Wir fordern: Abmahnungen, die mit angeblichen Datenschutzverstößen begründet werden, sollen gesetzlich ausgeschlossen werden.
12) Keine deutsche Sonderpflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte europaweit einheitliche hohe Datenschutzstandards bewirken. Doch Deutschland geht noch über diese hohen Standards hinaus und benachteiligt damit Unternehmen in Deutschland. So schreibt die DSGVO einen Datenschutzbeauftragten nur dann vor, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens Datenverarbeitung ist oder ein Betrieb
besonders sensible Daten verarbeitet. In Deutschland verpflichtet darüber hinaus das Bundesdatenschutzgesetz alle Organisationen (also auch Vereine), einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn nur mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, inkl. freien Mitarbeitern, Zeitarbeitern und Praktikanten.
Wir fordern: Die deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die vor allem Mittelständler und Vereine trifft, die im Schwerpunkt nichts mit Datenverarbeitung zu tun haben, soll ersatzlos wegfallen, sodass nur noch das einheitliche europäische Recht gilt.
Empfehlen Sie uns!